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> Nicht behandelt, Kassen-Patienten
Babymaus
Beitrag 21.Nov.2005 - 22:44
Beitrag #1


Kleines Mäuschen
************

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Beiträge: 2.740
Userin seit: 18.10.2004
Userinnen-Nr.: 623



Kassen-Patienten sprechen über ihre bitteren Arzt-Erlebnisse.
Als ich das gelesen habe bin ich fast vom Stuhl gefallen.
Hier

Wenn ich bedenke wie viel man schon für ne "normale" Versicherung zahlt. :unsure:
Was sagt ihr denn dazu?

Der Beitrag wurde von Babymaus bearbeitet: 21.Nov.2005 - 22:58
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rebecca
Beitrag 22.Nov.2005 - 18:52
Beitrag #2


Immer noch gut durch
************

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QUOTE
Nur, wenn Du lediglich 25% der Kosten erstattet bekommen hast, dann wäre eine Anfrage beim behandelnden Arzt sinnvoll, da die prozentuale Beteiligung der Kasse zwischen 50 und 65% gegen absolute Festzuschüsse eingetauscht wurden, die sich an der 50%-Grenze orientieren. .

Na ja, ich habe verschwiegen, dass die brücke ein bisschen aufwändiger ist und dass bereits ein festbetrag durch die krankenkasse kalkuliert wurde. mich rettet allerdings, dass ich eine private zusatzversicherung habe, die mir insgesamt 75 prozent ersetzt. Allerdings wissen die noch nix von ihrem glück.

QUOTE
Dass die Rückstellungen zu niedrig sind, kann nicht passieren. Dir Rückstellungen haben nichts mit der Krankenbehandlung an sich zu tun, die Rückstellungen werden für die Stabilität der Beiträge im Alter gebildet. Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber einen zusätzlichen Zuschlag von 10% vor, der ebenso in die Rückstellung geht.

Stimmt. Allerdings möchte ich darin erinnern, dass die privaten Krankenkassen verpflichtet waren, gerade diese Rückstellungen in der Vergangenheit anzuheben, da sich wichtige Grundlagen geändert haben. Zwar ist es etwas off-topic, aber die Heubeck-Sterbetafeln, nach denen die Pensionsverpflichtungen der Unternehmen ermittelt werden, wurden gerade dieses Jahr geändert. Leider betrifft so etwas nicht direkt die Rückstellungen der Krankenkassen.
Dennoch steigt aber die Zahl derer, die mittlerweile nicht mehr krankenversichert sind. Vor allen die Agenturen für Arbeit bestehen darauf, dass persönliche Werte veräußert werden müssen, bevor sie selbst in Regress treten. Ich habe das VVG jetzt nicht parat und auch keinen Zugriff, aber jeder Vertrag kann bei Fehlen der entsprechenden Vergütung auch gekündigt werden.
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