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> Erbschaftsrecht, wie ist das geregelt?
Stèrnl
Beitrag 27.Jan.2006 - 08:55
Beitrag #1


Gemüseputzi
****

Gruppe: Members
Beiträge: 43
Userin seit: 07.06.2005
Userinnen-Nr.: 1.715



Hallo,

weiß jemand wie das Erbschaftsrecht genau in der Homoehe geregelt ist? (Gesetzes - Link)?
Meine Frau hat Kinder und ich erwarte eines. Wir wollen ein bisschen mehr Klarheit und Regelungen. . .

Gibt es Alternativen, z.B. notarielle testamentarische Beglaubigungen, die die gleiche Rechtsgültigkeit haben wie eine Homoehe?

Gibt es für das Neugeborene irgendwelche Vorteile einer Homoehe?

Frag?

Grüße Stèrnl
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Antworten
Night
Beitrag 27.Jan.2006 - 15:58
Beitrag #2


Naschkatze
**********

Gruppe: Members
Beiträge: 312
Userin seit: 26.08.2004
Userinnen-Nr.: 143



Hallöchen!

Was konkret möchtest du denn wissen? Möchtest du regeln, wie eure Kinder euch beerben sollen? Seid ihr nun "verheiratet" oder nicht?

Durch eine Verfügung von Todes wegen (§ 1937 BGB) kann der Erblasser bestimmen, zum einen wer und zum anderen in welchem Umfang ihn beerben soll. Die Testierfreiheit wird beschränkt durch das Pflichtteilsrecht (§§ 2303 ff.).

Grundsätzlich gilt: Das Erbrecht für Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft richtet sich im Wesentlichen nach §10 LPartG und ist dem Ehegattenerbrecht nachgebildet.

Erst mal soweit....
liebe Grüße, Night.

Edit: Ich kann mich auch täuschen, aber ich glaube nicht, dass es einen Unterschied für das Neugeborene macht, ob ihr vor oder nach seiner Geburt "heiratet"... :D

Der Beitrag wurde von Night bearbeitet: 27.Jan.2006 - 16:00
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