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Beitrag
#1
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 919 Userin seit: 25.08.2004 Userinnen-Nr.: 101 ![]() |
aloha ladies!
war mir jetzt nicht so sicher wohin damit.. zur Not kann mans ja verschieben ;) Und zwar aus aktuellem Anlass würd ich gern mal wissen ab wann fremdgehen wirklich fremdgehen ist? Oder kommt es auf die Person an? Auf die Umstände? Ist ein bloßer Kuss schon fremdgehen? Auch wenn der Kuss nicht von einem selbst ausging? Und wenn man fremdgegangen ist, sollte man beichten? Wenn man wen andres geküsst hat, sollte man es sagen? Mich würd echt mal interessieren was ihr hier so darüber denkt. Vielleicht hilft mir das ja auf die Sprünge... :ph34r: cheerio, filia_noctis. :fly: |
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Beitrag
#2
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Capparis spinosa ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.143 Userin seit: 25.08.2004 Userinnen-Nr.: 97 ![]() |
@Filia:
Ein flüchtiger Kuss, den du nicht abwehren konntest? ;) Mal ehrlich, geht es um den Kuss an sich, um die Handlung oder um die Gefühle zu dieser Person UND um die Gefühle zu der, mit der du in Beziehung bist? Meine ganz persönliche Meinung: Je ernster und wichtiger dir die Beziehung ist, umso ehrlicher würde ich an deiner Stelle sein. Es geht dabei nicht ums "beichten", auch nicht um Ablasshandel. Es geht um Ehrlichkeit zu der Frau in deiner Beziehung und um das was die andere dir bedeutet. Allgemein finde ich es bei diesem Thema immer wichtiger warum jemand etwas gemacht hat und welche Empfindungen dabei waren, als das was gemacht wurde. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.05.2025 - 05:05 |