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Beitrag
#1
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in Form kommend ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.556 Userin seit: 19.02.2005 Userinnen-Nr.: 1.243 ![]() |
Weiß eine von euch, wie das bei einer Heirat mit der "Erstellung" von Doppelnamen ist?
Wenn meine Frau und ich beide einen Doppelnamen haben wollten, müssen wir uns dann auf den selben einigen oder kann jede ihren Mädchennamen vorne stehen haben? Bsp: Frau A. Müller und Frau B. Meier heiraten und heißen nun: I) Frau A. Müller-Meier und Frau B. Müller-Meier oder II) Frau A. Müller-Meier und Frau B. Meier-Müller Der Beitrag wurde von Hellas bearbeitet: 27.Feb.2006 - 00:05 |
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Beitrag
#2
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Heiligenanwärterin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15.416 Userin seit: 06.09.2004 Userinnen-Nr.: 271 ![]() |
halb Topic: in der Schweiz sind Doppelnamen in gewisser Weise die Regel. Zwar nennen sich die EhepartnerInnen selbst oft nur mit 1 Namen (manchmal der selbe, manchmal unterschiedliche), aber offiziell gibt es beide. So sind im Telefonverzeichnis meist beide zu lesen, z.B. Meier Hans und Grete (Müller)
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 21:27 |