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Beitrag
#1
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Schlaudegen. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 4.102 Userin seit: 25.08.2004 Userinnen-Nr.: 71 ![]() |
Hallo Ihrs. :)
Eigene Recherchen haben mich eher zusätzlich verwirrt, ich frage daher lieber mal in die Runde, ob hier Fachwissen vertreten ist. Und zwar lebe ich ja seit letztem Jahr im EU-Ausland. Und bin hier auch automatisch krankenversichert (das läuft hier bedingungslos über den Wohnsitz / Kommune). Eine deutsche Gesetzliche kann NICHT parallell aufrecht erhalten werden (und wäre nebenbei gesagt auch recht kostspielig). Ich habe also nur diese Versicherung vor Ort. Nun zahlen die aber einiges nicht, was ich aus Deutschland gewohnt bin. Vor allem würde ich sehr gerne eine Psychotherapie machen. Die hiesigen Zusatzversicherungen liessen mir immer noch einen beträchtlichen Eigenanteil. Nun ist die Frage: gibt es spezielle Angebote für Fälle wie mich, in Deutschland eine Zusatzversicherung auf die hiesige (für den deutschen Versicherer ja ausländische) Gesetzliche abzuschliessen, um bestimmte Bereiche abzudecken? Diese müsste natürlich mit ausländischen Ärzten, Psychos usw abrechnen können bzw deren Sätze anerkennen. Ich merke gerade, das liest sich ziemlich hanebüchen... aber vielleicht gibt es da ja tatsächlich eine Marktnische? |
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Beitrag
#2
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Immer noch gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.543 Userin seit: 31.05.2005 Userinnen-Nr.: 1.679 ![]() |
die auslandskrankenversicherungen, die mir von deutschen anbietern bekannt sind, schließen nur den krankheitsfall (beinbruch, zahnschmerzen, etc.) bei reisen ins ausland ein. hinzu kommt, dass die zeitliche dauer des auslandsaufenthaltes auf 6 wochen beschränkt ist. private zusatzversicherungen aus meiner kenntnis schließen nur folgende leistungen (in unterschiedlichen konstellationen) ein: chefarztbehandlung, ein- oder zweibettzimmer, zahnersatzzuschuss, brillenzuschuss, in eingeschränktem maße zuschuss für naturheilkunde. psychotherapie habe in diesem zusammenhang noch nie gehört. ich denke, dass dies eher eine leistung ausschließlich der krankenversicherung, nicht aber der zusatzversicherung ist. genauso wie eine deutsche gesetzliche krankenversicherung dürften meiner meinung nach auch die deutschen privaten krankenversicherungen nur mit deutschen ärzten etc. verträge haben. aber da müsstest du mal einen agenten fragen. andere dinge werden nämlich über die auslandskrankenversicherung gedeckt.
du hättest die mitgliedschaft in der gesetzlichen (deutschen) ruhen lassen können. mit dem hinweis, dass du für eine befristete zeit im ausland lebst. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.07.2025 - 18:15 |