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Beitrag
#1
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 362 Userin seit: 11.11.2004 Userinnen-Nr.: 749 ![]() |
hi pandora,
warum dürfen menschen nicht einfach gehen, wenn sie es möchten? wir können uns dafür entscheiden zu leben oder zu sterben..warum muss man es verhindern, wenn ein mensch sterben will? dieser mensch quält sich im leben , zumindest in dem moment. stille grüsse kara |
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Beitrag
#2
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 947 Userin seit: 22.12.2004 Userinnen-Nr.: 966 ![]() |
Sterbehilfe...:
Man darf in alles einwilligen,nur nicht in die eigene Tötung(aber wer bestraft den getöteten,und wie? :was: ) - so das Gesetz. Das heißt,Selbsttötung ist nicht verboten,und auch der Versuch ist nicht strafbar - es sei denn,man betrachtet eine anschließende Zwangseinweisung in die Psychiatrie als Strafe,womit wir bei einem etwas anderen Thema wären. Tötung auf Verlangen,also Sterbehilfe,wird mit Mord gleichgesetzt,zumindest mit Totschlag. Erlaubt ist aber,auf eindeutig formulierten Wunsch eines Sterbenden hin lebensrettende Maßnahmen zu unterlassen. Mit der Einschränkung,daß der Betroffene den Wunsch "im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte" geäußert hat und davon auszugehen ist,daß nicht zwischenzeitlich eine Meinungsänderung eingetreten sein könnte. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.05.2025 - 03:39 |