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Beitrag
#1
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.600 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 8 ![]() |
Ich kann gar nicht soviel essen, wie ich kotzen möchte:
N-TV: NVD will Sex mit Zwölfjährigen Und dann auch noch dieser Name (übersetzt): Nächstenliebe, Freiheit, Vielfältigkeit :drunk: :wacko: :angry: |
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Beitrag
#2
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.798 Userin seit: 25.11.2004 Userinnen-Nr.: 823 ![]() |
In den Niederlanden ist man bereits mit 12 Jahren strafmündig, in Deutschland dagegen erst mit 14. Hier wird jeder (14 und älter) strafrechtlich verfolgt, der mit einem Kind (unter 14) sexuelle Handlungen vornimmt - ob einvernehmlich oder nicht. M.E. sind auch 12-jährige und jüngere Kinder durchaus in der Lage, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden. Wer hier zulande etwas gegen den Willen eines anderen tut, wird ebenso strafrechtlich verfolgt (sofern es angezeigt wird). So wird also auch in den Niederlanden jemand zur Konsequenz gebeten, der sich sexuell einem/einer 12-jährigen nähert, ohne dass diese/r es will. Niemand kann die körperliche, geistige und soziale Reife eines Kindes beurteilen, wenn sie pauschalisiert wird. Es muss Grenzen geben, das ist ganz klar. Aber was macht man in den Fall, wenn ein 13-jähriger mit einer 11-jährigen einvernehmlich ins Bett geht? Den 13-jährigen verurteilen, weil er Sex mit einem - vor dem Gesetz - Kind hatte, ohne die Umstände zu hinterfragen? Die Grenzen hier sind sehr verschwommen. Was die Strafmündigkeit angeht, bin ich schon lange dafür, dass diese auch in Deutschland auf 12 herabgesetzt wird. Demzufolge muss man aber auch die weitreichenden Konsequenzen mit in Betracht ziehen. Jemand, der altersmäßig schon jenseits von gut und böse ist, und dann etwas mit einem Kind anzettelt, ist wohl durchaus als pädophil zu bezeichnen. Dennoch sollte nicht vergessen werden, dass sich ein Mensch äussern kann. Was ich viel verwerflicher finde, ist die gesetzlich nicht verbotene Sodomie in Holland. Da lobe ich mir den § 184 a StGB. Und (ich hätte ja nie für möglich gehalten, dass ich mal die Bibel zitiere) wie es im 2. Buch Moses, Kap. 22, Vers 18 lautet: "Todeswürdige Vergehen: Wer einem Vieh beiwohnt, soll des Todes sterben." Das unterschreib ich sofort!
edit: Tippfehler Der Beitrag wurde von Violilli bearbeitet: 11.Jun.2006 - 09:34 |
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