lesbenforen.de

Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

> Bitte beachten

Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.

Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.


Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

> Kündigungsgrund Lebenspartnerschaft?, Ist das rechtens?
leslie
Beitrag 16.Jun.2006 - 13:16
Beitrag #1


Miau
************

Gruppe: Members
Beiträge: 3.625
Userin seit: 17.01.2006
Userinnen-Nr.: 2.495



Hallo!
Meine Freundin und ich haben lange über das Für und Wider der eingetragenen Lebenspartnerschaft diskutiert und nun beschlossen, dass wir es gern wagen wollen, auch wenn das Modell leider noch nicht ganz ausgereift ist :wacko: .
Das Problem ist jedoch, dass sie in einem evangelischen Krankenhaus arbeitet und sich schriftlich verpflichtet hat, den Regeln der evgl. Kirche entsprechend zu leben. Solange sie "inoffiziell" mit einer Frau zusammen lebt (das ist auch diversen Leuten dort bekannt), ist alles kein Problem und wird großmütig (...) geduldet. Sollte sie mich jetzt jedoch "heiraten" und das Ganze offiziell werden, wäre das ein Kündigungsgrund. Sie würde zwar nicht gleich ´rausfliegen, aber sobald jemandem ihre Nase nicht passt oder sie den klitzekleinsten Fehler machen würde, könnte man sie vor die Tür setzen, obwohl sie inzwischen 15 Jahre dort ist - oder sie mit so netten Dingen wie zusätzlichen Diensten ärgern etc...
Hat eine von Euch vielleicht ähnliche Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber (gehabt) oder weiß, ob das überhaupt rechtens ist so? Wäre für Infos sehr dankbar!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
 
Start new topic
Antworten
rebecca
Beitrag 17.Jun.2006 - 06:34
Beitrag #2


Immer noch gut durch
************

Gruppe: Members
Beiträge: 1.543
Userin seit: 31.05.2005
Userinnen-Nr.: 1.679



rechtlich gesehen stehen die kirchlichen arbeitgeber außerhalb des arbeitsrechtes. dies bedeutet, dass sie ein sonderkündigungsrecht haben in den bereichen, die eng mit religiösen oderr kirchlichen doktrinen zusammenhängen. so dürfen kirchliche instituitionen die zugehörigkeit zu einer religionsgemeinschaft als einstellungskriterium voraussetzen, was in der privaten oder öffentlichen wirtschaft nicht erlaubt ist.

weiterhin können verhaltensbedingte loyalitätsverletzungen zu einer rechtmäßigen verhaltensmäßigen kündigung führen, die in der "freien wirtschaft" nicht zulässig wären. zu den loyalitätsverpflichtungen gehören auch anforderungen des arbeitgebers (kirche) hinsichtlich der persönlichen Lebensführung. so ist auch eine kündigung - der exemplarische fall - bei der wiederverheiratung von geschiedenen in der katholischen kirche rechtens.

der §1 des grundgesetzes beleibt hiervon unberührt, da nach §140 grundgesetz in Verbindung mit §137 der Weimarer Reichsverfassung den kirchen ein selbstbestimmungsrecht eingeräumt wird.

da es hinsichtlich des anti-diskriminierungsgesetzes noch keine rechtssprechung gibt, gehe ich allerdings unter bezug auf obigen sachverhalt von einer weitergeltenden praxis im kirchlichen recht aus.

QUOTE (kruemelchen)
Will Deine Freundin (oder willst Du) wirklich für eine Einrichtung/Institution arbeiten, die sich in solchem Maße in mein Privatleben einmischt

leider gibt es in einigen bereichen und auch orten keine alternativen zu kirchlichen arbeitgebern. so sind in meinem heimatort beide krankenhäuser in kirchlicher trägerschaft.

QUOTE (leslie7259)
Sie würde zwar nicht gleich ´rausfliegen, aber sobald jemandem ihre Nase nicht passt oder sie den klitzekleinsten Fehler machen würde

stimmt. ich wäre diesbezüglich auch vorsichtig. wenn ein arbeitgeber jemanden loswerden will, dann wird er es können. ein grund findet sich immer. dies ist leider fakt

QUOTE (leslie7259)
hab´ aber gehört, dass man das Bistum a) nicht zwingend benachrichtigen muss, es sei denn bei Namensänderung, und dass dann b.) bei Heirat einfach die Begründung "Namensänderung" reicht... Warum muss das alles eigentlich so kompliziert sein

ich wäre an deiner stelle ebenfalls vorsichtig. zwar musst du dein bistum nicht informieren, dennoch kann es durch andere umstände kenntnis davon erhalten. ich weiß nicht, wie es mit den steuerklassen aussieht. aber spätestens hier wäre ein ansatzpunkt. zudem ist eine namensänderung immer ein indiz, dass sich im personenstand etwas geändert hat. in deutschland ist nämlich eine namensänderung der nachnamens nur in wenigen ausnahmefällen möglich. u.a. dann, wenn der nachname zu psychyschen schaden beim träger führen kann.

nachtrag

mein fazit:
ihr beide solltet - so schmerzlich es ist - diesen schritt überlegen. es kann für euch beide neagtive beruflich konsequenzen haben.

die situation deiner freundin hast du ja beschrieben. an deiner stelle würde ich aber auch deine eigene situation als sehr kritisch ansehen.

Der Beitrag wurde von rebecca bearbeitet: 17.Jun.2006 - 06:39
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Beiträge in diesem Thread
leslie7259   Kündigungsgrund Lebenspartnerschaft?   16.Jun.2006 - 13:16
frosch   hallo, ich hab zwar von arbeitsrecht nicht so ganz...   16.Jun.2006 - 13:33
leslie7259   Danke, Frosch, das mit dem Antidiskriminierungsges...   16.Jun.2006 - 13:40
kruemelchen   Hallo leslie, erstmal beglückwünsche ich Euch zu ...   17.Jun.2006 - 00:13
rebecca   rechtlich gesehen stehen die kirchlichen arbeitgeb...   17.Jun.2006 - 06:34
leslie7259   @kruemelchen: Danke, dass Du Dir Gedanken gemacht ...   17.Jun.2006 - 08:00
kruemelchen   Ich finde diesen Link zu dem Thema sehr passend: h...   17.Jun.2006 - 14:50
shark   Eine solche Aussage hätte ich vor ein paar Jahre...   17.Jun.2006 - 15:29
rebecca   @kruemelchen artikel 140 des grundgesetzes verwei...   17.Jun.2006 - 15:39
kruemelchen   Eine solche Aussage hätte ich vor ein paar Jahren...   17.Jun.2006 - 17:40
leslie7259   So, jetzt muss ich doch mal versuchen, ob ich das ...   17.Jun.2006 - 18:58
kruemelchen   Was ist denn eine Missio?   17.Jun.2006 - 19:08
leslie7259   Die kirchliche Lehrerlaubnis der kath. Kirche. Bei...   17.Jun.2006 - 19:16
kruemelchen   Achs6, Danke für die Erklärung. :)   17.Jun.2006 - 19:35
kahikatea   leslie, suchst Du dieses Urteil? http://www.lag-d...   17.Jun.2006 - 20:45
leslie7259   danke, kahikatea, genau das war´s, was ich suchte...   17.Jun.2006 - 21:19
regenbogen   @leslie, probier mal so...   17.Jun.2006 - 21:24
leslie7259   @regenbogen: Danke für di...   17.Jun.2006 - 21:32
shark   Eine solche Aussage hätte ich vor ein paar Jahren...   18.Jun.2006 - 16:41
Co-Mom   Ich finde es grundsätzlich nicht so schlimm, daß T...   18.Jun.2006 - 20:22
kruemelchen   Das kann ich mir nicht vorstellen. Hast Du da ma...   18.Jun.2006 - 20:54
Co-Mom   Das kann ich mir nicht vorstellen. Hast Du da mal...   18.Jun.2006 - 21:21
kruemelchen   Danke für den Link. Aber der Fall ist ja wohl ein ...   20.Jun.2006 - 01:57
Oldie   Vorsicht, Vorsicht mit der kath. Kirche! Ich k...   20.Jun.2006 - 06:36
Co-Mom   Das sehe ich ein wenig anders. Erstens kann ich n...   20.Jun.2006 - 08:08


Reply to this topicStart new topic
1 Besucherinnen lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Userinnen: 0)
0 Userinnen:

 



Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 14.05.2025 - 00:51