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Beitrag
#1
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Miau ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.625 Userin seit: 17.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.495 ![]() |
Hallo!
Meine Freundin und ich haben lange über das Für und Wider der eingetragenen Lebenspartnerschaft diskutiert und nun beschlossen, dass wir es gern wagen wollen, auch wenn das Modell leider noch nicht ganz ausgereift ist :wacko: . Das Problem ist jedoch, dass sie in einem evangelischen Krankenhaus arbeitet und sich schriftlich verpflichtet hat, den Regeln der evgl. Kirche entsprechend zu leben. Solange sie "inoffiziell" mit einer Frau zusammen lebt (das ist auch diversen Leuten dort bekannt), ist alles kein Problem und wird großmütig (...) geduldet. Sollte sie mich jetzt jedoch "heiraten" und das Ganze offiziell werden, wäre das ein Kündigungsgrund. Sie würde zwar nicht gleich ´rausfliegen, aber sobald jemandem ihre Nase nicht passt oder sie den klitzekleinsten Fehler machen würde, könnte man sie vor die Tür setzen, obwohl sie inzwischen 15 Jahre dort ist - oder sie mit so netten Dingen wie zusätzlichen Diensten ärgern etc... Hat eine von Euch vielleicht ähnliche Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber (gehabt) oder weiß, ob das überhaupt rechtens ist so? Wäre für Infos sehr dankbar! |
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Beitrag
#2
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Miau ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.625 Userin seit: 17.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.495 ![]() |
@kruemelchen:
Danke, dass Du Dir Gedanken gemacht hast! Meine Freundin ist schon lange unzufrieden mit ihrem Arbeitgeber, nur leider ist es sehr schwer, etwas anderes zu finden, weil die Krankenhäuser gern nur befristete Verträge für ein Jahr vergeben, und zurzeit hat sie ja einen unbefristeten Vertrag, keinen Schichtdienst und geregelte Arbeitszeiten. Wenn sie etwas Geeignetes finden würde, wäre sie sicher nicht mehr dort. (rebecca hat ja gerade auch erläutert, warum die Kirche sich ggf. nicht an die Gesetze halten muss (ui, das hört sich jetzt krass an, scheint aber leider so zu sein :wacko: ) @rebecca: Danke für Deine ausführlichen Infos! Meine berufliche Situation sehe ich nicht ganz so kritisch, da ich gerade fest eingestellt wurde im Schuldienst und das "Schlimmste", was mir passieren könnte, wäre der Verlust der kirchl. Unterrichtserlaubnis. (An den Steuerklassen ändert sich übrigens nichts...) Das ändert aber nichts daran, dass ich einen festen Arbeitsvertrag habe - dann dürfte ich halt nur keine kath. Religion mehr unterrichten, aber mit dem Rest hat die Kirche ja nichts zu tun, und auf meinen Einstellungsformularen gab es (glaube ich...) sogar die Option "verpartnert" zum Ankreuzen. Wir werden aber in Kürze auch noch zum Rathaus gehen und uns dort eingehend erkundigen. Meine Freundin hat sich auch schon über ein paar Ecken beim Verwaltungsleiter der Klinik erkundigt, wie eine Verpartnerung in ihrer Klinik gehandhabt würde, und da hat man genau das gesagt, was ich schon geschrieben hatte: solange sie nicht in einer Führungsposition ist, wird sie weiter "geduldet", es sei denn, sie lässt sich was zuschulden kommen... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.05.2025 - 00:49 |