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Beitrag
#1
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Miau ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.625 Userin seit: 17.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.495 ![]() |
Hallo!
Meine Freundin und ich haben lange über das Für und Wider der eingetragenen Lebenspartnerschaft diskutiert und nun beschlossen, dass wir es gern wagen wollen, auch wenn das Modell leider noch nicht ganz ausgereift ist :wacko: . Das Problem ist jedoch, dass sie in einem evangelischen Krankenhaus arbeitet und sich schriftlich verpflichtet hat, den Regeln der evgl. Kirche entsprechend zu leben. Solange sie "inoffiziell" mit einer Frau zusammen lebt (das ist auch diversen Leuten dort bekannt), ist alles kein Problem und wird großmütig (...) geduldet. Sollte sie mich jetzt jedoch "heiraten" und das Ganze offiziell werden, wäre das ein Kündigungsgrund. Sie würde zwar nicht gleich ´rausfliegen, aber sobald jemandem ihre Nase nicht passt oder sie den klitzekleinsten Fehler machen würde, könnte man sie vor die Tür setzen, obwohl sie inzwischen 15 Jahre dort ist - oder sie mit so netten Dingen wie zusätzlichen Diensten ärgern etc... Hat eine von Euch vielleicht ähnliche Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber (gehabt) oder weiß, ob das überhaupt rechtens ist so? Wäre für Infos sehr dankbar! |
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Beitrag
#2
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Miau ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.625 Userin seit: 17.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.495 ![]() |
So, jetzt muss ich doch mal versuchen, ob ich das mit dem Verlinken auch hinbekomme. Habe nämlich im Internet ein Gerichtsurteil des Landgerichts Düsseldorf gefunden, wo ein Krankenpfleger, angestellt bei der (evgl.) Diakonie, dagegen geklagt hat, dass er keinen erhöhten Ortszuschlag als verpartnerter Angestellter bekam, obwohl bei Angestellten die Regelung gilt, dass sie den erhöhten Ortszuschlag bekommen. Das Gericht hat der Diakonie Recht gegeben mit der Begründung, dass das kirchliche Recht eben nicht dem staatlichen entspricht und dass die Diakonie Recht damit hat, seine Lebenspartnerschaft nicht noch durch einen erhöhten Ortszuschlag zu "belohnen".
Immerhin hat die EKD ja zugestanden, dass sie Lebenspartnerschaften unterstützt - im Gegensatz zur kath. Kirche, die ihre Mitarbeiter sofort kündigen würde (es hat sich dort aber auch noch keine® verpartnert, sodass es noch keine Präzedenzfälle gibt. Da das mit dem Verlinken noch nicht klappt, reiche ich den Link zu dem Gerichtsurteil gleich mal nach... edit: hmpf, das klappt irgendwie nicht. Jedenfalls war´s ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.01.2006, auch gefunden in Kurzform unter Anwalt-Suchservice.htm Immerhin ging aus diesem Urteil jedoch hervor, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Verpartnerung nicht gekündigt worden war. Abgesehen davon haben wir unsere Hochzeit nun doch verschoben, da in meinen Einstellungsbedingungen steht, dass ich zum Einstellungsdatum eine gültige Missio brauche. Die hätte ich dann zwar, aber wenn wir innerhalb dieses Jahres noch heiraten würden, bräuchte ich ja bestimmt nochmal eine neue Missio, um endgültig verbeamtet zu werden - und die bekäme ich ja dann sicher nicht... Also bleiben wir jetzt erstmal verlobt - und aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben... Danke nochmal für all´Eure guten Tipps und Anregungen - wir sind nach wie vor für jeden Hinweis und Tipp dankbar!!! edit2: rebecca trifft meiner Meinung nach den Nagel (leider :wacko: ) auf den Kopf. Genau so ist es. Und das finde ich sehr, sehr schade! Der Beitrag wurde von leslie7259 bearbeitet: 17.Jun.2006 - 19:06 |
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