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> Kündigungsgrund Lebenspartnerschaft?, Ist das rechtens?
leslie
Beitrag 16.Jun.2006 - 13:16
Beitrag #1


Miau
************

Gruppe: Members
Beiträge: 3.625
Userin seit: 17.01.2006
Userinnen-Nr.: 2.495



Hallo!
Meine Freundin und ich haben lange über das Für und Wider der eingetragenen Lebenspartnerschaft diskutiert und nun beschlossen, dass wir es gern wagen wollen, auch wenn das Modell leider noch nicht ganz ausgereift ist :wacko: .
Das Problem ist jedoch, dass sie in einem evangelischen Krankenhaus arbeitet und sich schriftlich verpflichtet hat, den Regeln der evgl. Kirche entsprechend zu leben. Solange sie "inoffiziell" mit einer Frau zusammen lebt (das ist auch diversen Leuten dort bekannt), ist alles kein Problem und wird großmütig (...) geduldet. Sollte sie mich jetzt jedoch "heiraten" und das Ganze offiziell werden, wäre das ein Kündigungsgrund. Sie würde zwar nicht gleich ´rausfliegen, aber sobald jemandem ihre Nase nicht passt oder sie den klitzekleinsten Fehler machen würde, könnte man sie vor die Tür setzen, obwohl sie inzwischen 15 Jahre dort ist - oder sie mit so netten Dingen wie zusätzlichen Diensten ärgern etc...
Hat eine von Euch vielleicht ähnliche Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber (gehabt) oder weiß, ob das überhaupt rechtens ist so? Wäre für Infos sehr dankbar!
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Co-Mom
Beitrag 18.Jun.2006 - 20:22
Beitrag #2


Naschkatze
**********

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Beiträge: 407
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Ich finde es grundsätzlich nicht so schlimm, daß Tendenzbetriebe, was ja nicht nur die Kirchen sind, einige Sondererwartungen an ihre Angestellten stellen dürfen. Angenommen, dieses Forum hier wäre ein wirtschaftliches Unternehmen und die Moderatorinnen Arbeitnehmerinnen, könnte ich es schon verstehen, wenn von Betreiberseite eine lesbische Orientierung der Angestellten gewünscht wäre und bei Bekanntwerden einer heterosexuellen Ehe das Arbeitsverhältnis beendet würde.

Bei den Kirchen ist aber das Problem, daß sie in manchen Gegenden den ganzen sozialen Sektor, nicht nur religiöse Bereiche, beherrschen und auch Träger von Institutionen sind, deren Arbeitsfeld nicht zum Verkündigungsdienst gehört. Daß eine katholische Religionslehrerin oder ein Priester auch so leben sollten, wie die Lehre, die sie verkünden müssen, kann ich noch verstehen, aber warum eine OP-Schwester oder ein Narkosearzt das müssen, ist mir ein Rätsel. Außerdem bildet der Staat ja eine Menge Leute für die soziale Arbeit aus, dann sollte er zumindest für eine ausgewogene Verteilung der Arbeitsplätze sorgen. Ich habe als Sozialpädagogin in Bayern bei gut 80% aller freiwerdenden Arbeitsplätze absolut null Chancen, und das, obwohl bei meiner Ausbildung im Gegensatz zur Pfarrersausbildung Religion überhaupt nicht dazugehörte.

Es gibt übrigens inzwischen schon Fälle, wo die Arbeitsämter Konfessionsfreiheit als selbstverschuldete Vermittlungsblockade gewertet und Leistungen eingekürzt haben sollen. Bei nichtreligiösen Berufen, wohlgemerkt. :blink:

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