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Beitrag
#1
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Miau ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.625 Userin seit: 17.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.495 ![]() |
Hallo!
Meine Freundin und ich haben lange über das Für und Wider der eingetragenen Lebenspartnerschaft diskutiert und nun beschlossen, dass wir es gern wagen wollen, auch wenn das Modell leider noch nicht ganz ausgereift ist :wacko: . Das Problem ist jedoch, dass sie in einem evangelischen Krankenhaus arbeitet und sich schriftlich verpflichtet hat, den Regeln der evgl. Kirche entsprechend zu leben. Solange sie "inoffiziell" mit einer Frau zusammen lebt (das ist auch diversen Leuten dort bekannt), ist alles kein Problem und wird großmütig (...) geduldet. Sollte sie mich jetzt jedoch "heiraten" und das Ganze offiziell werden, wäre das ein Kündigungsgrund. Sie würde zwar nicht gleich ´rausfliegen, aber sobald jemandem ihre Nase nicht passt oder sie den klitzekleinsten Fehler machen würde, könnte man sie vor die Tür setzen, obwohl sie inzwischen 15 Jahre dort ist - oder sie mit so netten Dingen wie zusätzlichen Diensten ärgern etc... Hat eine von Euch vielleicht ähnliche Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber (gehabt) oder weiß, ob das überhaupt rechtens ist so? Wäre für Infos sehr dankbar! |
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Beitrag
#2
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Immer mal wieder... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.767 Userin seit: 22.05.2005 Userinnen-Nr.: 1.635 ![]() |
Danke für den Link.
Aber der Fall ist ja wohl ein bisschen anders gelagert. Es ist ein 'religiöser' Beruf. Und die Frau hat mit Ihrem Arbeitsvertrag bei der Caritas unterschrieben, dass sie nach den Grundsätzen der kath. Kirche lebt, etc. Dann ist sie aus der Kirche ausgetreten - hat also den Vertrag gebrochen. Da ist es ja logisch, Dass sie gekündigt wird. Das ist genauso, als wäre sie einfach ohne Entschuldigung nicht zur Arbeit erschienen oder hätte sonst irgendwas vertragswiedriges getan. Demzufolge hat sie die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt und als logische Konsequenz daraus auch keinen Anspruch auf ALG, bzw. eine Sperrzeit (ich sag ja, selbst Schuld, wer so einen Vertrag überhaupt unterschreibt). Anders ist es, wenn jemand z.B. konfessionslos ist, und einen Job bei der Caritas angeboten bekommt - unter der Bedingung, in die Kirche einzutreten und nach deren Grundsätzen zu leben - ich habe, wie gesagt, eine Weile beim Arbeitsamt gearbeitet, und ich kann mir nicht vorstellen, dass das jemand verlangen kann. Wenn jemand als Katholik mit einer konfessionslosen Frau verheiratet ist, und der potentzielle Arbeitgeber nur eine Ehe mit einer Katholischen Frau akzeptiert (dies also als Einstellungskriterium ansetzt), kann die AA ja auch nicht verlangen, dass er/sie sich scheiden lässt, oder!? :gruebel: |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.05.2025 - 01:07 |