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> Kündigungsgrund Lebenspartnerschaft?, Ist das rechtens?
leslie
Beitrag 16.Jun.2006 - 13:16
Beitrag #1


Miau
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Userinnen-Nr.: 2.495



Hallo!
Meine Freundin und ich haben lange über das Für und Wider der eingetragenen Lebenspartnerschaft diskutiert und nun beschlossen, dass wir es gern wagen wollen, auch wenn das Modell leider noch nicht ganz ausgereift ist :wacko: .
Das Problem ist jedoch, dass sie in einem evangelischen Krankenhaus arbeitet und sich schriftlich verpflichtet hat, den Regeln der evgl. Kirche entsprechend zu leben. Solange sie "inoffiziell" mit einer Frau zusammen lebt (das ist auch diversen Leuten dort bekannt), ist alles kein Problem und wird großmütig (...) geduldet. Sollte sie mich jetzt jedoch "heiraten" und das Ganze offiziell werden, wäre das ein Kündigungsgrund. Sie würde zwar nicht gleich ´rausfliegen, aber sobald jemandem ihre Nase nicht passt oder sie den klitzekleinsten Fehler machen würde, könnte man sie vor die Tür setzen, obwohl sie inzwischen 15 Jahre dort ist - oder sie mit so netten Dingen wie zusätzlichen Diensten ärgern etc...
Hat eine von Euch vielleicht ähnliche Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber (gehabt) oder weiß, ob das überhaupt rechtens ist so? Wäre für Infos sehr dankbar!
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Co-Mom
Beitrag 20.Jun.2006 - 08:08
Beitrag #2


Naschkatze
**********

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QUOTE (kruemelchen @ 20.Jun.2006 - 01:57)
Danke für den Link.
Aber der Fall ist ja wohl ein bisschen anders gelagert. Es ist ein 'religiöser' Beruf. Und die Frau hat mit Ihrem Arbeitsvertrag bei der Caritas unterschrieben, dass sie nach den Grundsätzen der kath. Kirche lebt, etc. Dann ist sie aus der Kirche ausgetreten - hat also den Vertrag gebrochen. Da ist es ja logisch, Dass sie gekündigt wird. Das ist genauso, als wäre sie einfach ohne Entschuldigung nicht zur Arbeit erschienen oder hätte sonst irgendwas vertragswiedriges getan. Demzufolge hat sie die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt und als logische Konsequenz daraus auch keinen Anspruch auf ALG, bzw. eine Sperrzeit (ich sag ja, selbst Schuld, wer so einen Vertrag überhaupt unterschreibt).

Das sehe ich ein wenig anders. Erstens kann ich nirgendwo einen religiösen Beruf erkennen. Und zweitens ist es vielleicht logisch, daß man seinen Job verliert, wenn man bei einem Kirchenträger arbeitet und aus der Kirche austritt, aber da es sich bei einem Kirchenaustritt sowohl um ein Grundrecht handelt, als auch um ein Verhalten, das im normalen Arbeitsrecht niemand als nachlässig, unseriös, unzuverlässig erachten würde, darf das keine Sanktionen vom Staat nach sich ziehen. Ich bin der Meinung, daß der Staat so ein Verhalten auffangen müßte oder ersatzweise den Kirchen zwar erlauben sollte, derartige Mitarbeitern zu kündigen, dafür aber dann das ALG zu übernehmen.

Der andere Fall betraf einen arbeitslosen, konfessionsfreien Erzieher, der vom Arbeitsamt dazu gedrängt und genötigt wurde, wieder in die Kirche einzutreten, er müsse ja deswegen die Religion nicht praktizieren, sei aber besser vermittelbar und die Bereitschaft, alles zu tun, um eine Anstellung zu finden, sei Voraussetzung für die Leistungen. Der Mann hat sich an einen der humanistischen Verbände gewandt, in dem wir Mitglied sind.

Der Beitrag wurde von Co-Mom bearbeitet: 20.Jun.2006 - 08:10
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