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Beitrag
#1
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Miau ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.625 Userin seit: 17.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.495 ![]() |
Hallo!
Meine Freundin und ich haben lange über das Für und Wider der eingetragenen Lebenspartnerschaft diskutiert und nun beschlossen, dass wir es gern wagen wollen, auch wenn das Modell leider noch nicht ganz ausgereift ist :wacko: . Das Problem ist jedoch, dass sie in einem evangelischen Krankenhaus arbeitet und sich schriftlich verpflichtet hat, den Regeln der evgl. Kirche entsprechend zu leben. Solange sie "inoffiziell" mit einer Frau zusammen lebt (das ist auch diversen Leuten dort bekannt), ist alles kein Problem und wird großmütig (...) geduldet. Sollte sie mich jetzt jedoch "heiraten" und das Ganze offiziell werden, wäre das ein Kündigungsgrund. Sie würde zwar nicht gleich ´rausfliegen, aber sobald jemandem ihre Nase nicht passt oder sie den klitzekleinsten Fehler machen würde, könnte man sie vor die Tür setzen, obwohl sie inzwischen 15 Jahre dort ist - oder sie mit so netten Dingen wie zusätzlichen Diensten ärgern etc... Hat eine von Euch vielleicht ähnliche Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber (gehabt) oder weiß, ob das überhaupt rechtens ist so? Wäre für Infos sehr dankbar! |
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Beitrag
#2
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 407 Userin seit: 29.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.540 ![]() |
Das sehe ich ein wenig anders. Erstens kann ich nirgendwo einen religiösen Beruf erkennen. Und zweitens ist es vielleicht logisch, daß man seinen Job verliert, wenn man bei einem Kirchenträger arbeitet und aus der Kirche austritt, aber da es sich bei einem Kirchenaustritt sowohl um ein Grundrecht handelt, als auch um ein Verhalten, das im normalen Arbeitsrecht niemand als nachlässig, unseriös, unzuverlässig erachten würde, darf das keine Sanktionen vom Staat nach sich ziehen. Ich bin der Meinung, daß der Staat so ein Verhalten auffangen müßte oder ersatzweise den Kirchen zwar erlauben sollte, derartige Mitarbeitern zu kündigen, dafür aber dann das ALG zu übernehmen. Der andere Fall betraf einen arbeitslosen, konfessionsfreien Erzieher, der vom Arbeitsamt dazu gedrängt und genötigt wurde, wieder in die Kirche einzutreten, er müsse ja deswegen die Religion nicht praktizieren, sei aber besser vermittelbar und die Bereitschaft, alles zu tun, um eine Anstellung zu finden, sei Voraussetzung für die Leistungen. Der Mann hat sich an einen der humanistischen Verbände gewandt, in dem wir Mitglied sind. Der Beitrag wurde von Co-Mom bearbeitet: 20.Jun.2006 - 08:10 |
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