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Beitrag
#1
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*kunterbunt* ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.721 Userin seit: 10.09.2004 Userinnen-Nr.: 304 ![]() |
...wenn zwei Frauen sich verpartnern und beide den selben Vornamen haben - besteht dann trotzdem die Möglichkeit nur EINEN Nachnamen zu wählen?
(... würde das überhaupt irgendwer machen wollen?) |
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Beitrag
#2
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mensch. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 6.514 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 ![]() |
Also es böte sich ja auch noch eine Regelung wie bei irgendwelchen entfernten Verwandten von mir an:
Sandra Müller-Schulze und Sandra Schulze-Müller Wär das nix? Ansonsten: http://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbe...t/lpartg.htm#p3 Tatsächlich keine Ausnahmen für solche Fälle. Ich tippe auch auf Rechtssicherheit durch zusätzliche Daten, schlimmstenfalls durch ein "geb. Schulze" bei einer der beiden. Ich persönlich fände dieses Xtreme-Namensdoppeln allerdings much too symbiotic. :blink: McLeod |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 15.05.2025 - 03:06 |