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Beitrag
#1
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don't care ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 34.734 Userin seit: 21.01.2005 Userinnen-Nr.: 1.108 ![]() |
Ein Versandhändler ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er in seinem Geschäft durchgestrichene Nazi-Symbole vertrieben hat: klick
Was haltet ihr von der Tabuisierungspolitik des LG Stuttgart? Ich find jedenfalls die Reaktion von Frau Roth seeeeeeehr gut. :zustimm: |
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Beitrag
#2
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Strösenschusselhai ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 ![]() |
Ich auch. :zustimm:
Es ist leider unwahrscheinlich, dass der Vertreiber der gegen Rechts gerichteten Buttons, T-Shirts usw. vor dem Bundesgericht mit einem Freispruch davonkommt - so sehr ich es ihm wünschte. Denn: die Symbole sind verfassungsrechtlich verboten und dürfen - in welcher Form auch immer - nicht verwendet werden. Und das genau ist das Problem: mir scheint dieses Verbot, das das Signal "Schluss mit allem Nationalsozialistischem in Deutschland!" senden soll, gänzlich ungeeignet, Neonazis mit einem Bann zu belegen. Eher ist es doch so, dass dieses "Wir lassen die Symbole verschwinden und damit die Idee" ,blauäugig und fundamental naiv, gerade auch die deutliche Kampfansage an die Rechten verhindert. Dieses Gesetz muss geändert werden. Sichtbare Zeichen gegen Neonazis, die diese Symbole im ursprünglichen Sinne weiternutzten seit Ende des Dritten Reiches, zu verbieten, ist mE genau der falsche Weg. Die Symbole stehen für eine Ideologie, die nicht mehr geduldet werden darf. Wer sie im rechtsstaatlichen Sinne (im Verbotsschild, durchgestrichen etc) als Mahnung und Stellungnahme verwendet oder vertreibt, muss straffrei bleiben - nicht kulanterweise, sondern von Rechts wegen. Der Beitrag wurde von shark bearbeitet: 29.Sep.2006 - 15:45 |
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