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Beitrag
#1
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don't care ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 34.734 Userin seit: 21.01.2005 Userinnen-Nr.: 1.108 ![]() |
Ein Versandhändler ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er in seinem Geschäft durchgestrichene Nazi-Symbole vertrieben hat: klick
Was haltet ihr von der Tabuisierungspolitik des LG Stuttgart? Ich find jedenfalls die Reaktion von Frau Roth seeeeeeehr gut. :zustimm: |
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Beitrag
#2
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Strösenschusselhai ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 ![]() |
:zustimm:
Aber es muss weitergehen: "Straffrei bleiben" und legitim handeln, sind eben zwei Paar Stiefel... Und die Haltung, die hinter dem generellen Verbot steht, mag zu der Zeit, da es verfassungsmäßig festgelegt worden ist, durchaus (emotional) nachvollziehbar gewesen sein, wollte man doch möglichst rasch mit dem dunklen Teil der Geschichte Deutschlands abschließen - vernünftig und sinnvoll war das Verbot zu keiner Zeit. Und dem muss Rechnung getragen werden: es macht mir Sorge, inwieweit nicht lediglich eine Art Pseudo-Verarbeitung des Dritten Reiches stattgefunden hat... so reflektierend sollte Deutschland schon mit seiner Vergangenheit umgehen, dass erkannt wird, dass a. das Verbot nichts ausrichten konnte gegen jene, die ihr braunes Gedankengut in die demokratische Neuzeit unseres Landes weitergetragen haben und b. eine eindeutige Stellungnahme GEGEN diese Ideologie einfach scharfe Zeichen nutzen darf/muss/soll. Ansonsten führt sich die Intention dahinter ("Nie wieder Braune") selbst ad absurdum. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.05.2025 - 18:32 |