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Beitrag
#1
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I lof tarof! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15.384 Userin seit: 30.08.2004 Userinnen-Nr.: 198 ![]() |
Wie steht ihr eigentlich dazu?
klick Ich hatte übrigens auch meine probleme mit den urteilen des nürnberger prozesses ... |
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Beitrag
#2
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Gemüseputzi ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Userin seit: 13.11.2006 Userinnen-Nr.: 3.744 ![]() |
Diese Erfahrung habe ich auch gemacht. Es ist in solchen Diskussionen ja fast zwangsläufig die Rede von sex. Gewalttätern und davon, daß das Leben ihrer Opfer, selbst wenn sie überleben, auf immer zerstört sei. In gewisser Weise mag das auch stimmen, aber nicht absolut. Von mir ausgehend kann ich sagen, daß manche Dinge nie ganz "heilen" werden und Erinnerungen auch nach vieljähriger Aufarbeitung noch quälend sein können. Dennoch birgt das Überlebt-Haben die Chance des Verarbeitens, Leben- und Liebenlernens und zusätzlich vielleicht sogar die Erlangung von Wahrnehmungen und Gefühlstiefen, die ohne den Druck großer innerer Not vielleicht nie erreicht worden wären. So gesehen empfinde ich mein Leben als Opfer nicht (mehr) als zerstört. Ein weiterer Aspekt zur Todesstrafendiskussion geht mir seit einiger Zeit immer wieder durch den Kopf, nämlich: was macht das Wissen um den hingerichteten Täter mit seinem überlebenden Opfer? Sicher ist es oft verkehrt, von sich auf "alle" zu schließen - dennoch, ich war bis heute nicht in der Lage, meine Peiniger zur Rechenschaft zu ziehen. gewisser Weise hätte ich dazu selbst zur 'Täterin' werden müssen. Ich weiß nicht, ob mich dieser Umstand nicht noch mehr verletzt hätte als ich ohnehin schon war. Trotzdem bin ich der Ansicht, daß unser Rechtssystem entweder schärfer werden muß, jedenfalls im Zusammenhang mit Gewalttätern, oder bestehende Gesetze zumindest härter angewandt werden müßten. Ich bin keine Juristin und weiß deshalb wenig über die Möglichkeiten - Sicherheitsverwahrung nach der eigentlichen Haftstrafe kann bis zum Lebensende angeordnet werden? Das sollte für Triebtäter meiner Ansicht nach so lange obligatorisch sein, bis es irgendwann vielleicht mit absoluter Sicherheit auszuschließen ist, daß ein Triebtäter zum Wiederholungstäter wird. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.06.2025 - 02:13 |