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Beitrag
#1
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
im rahmen der gesundheitsreform ist die elektronische gesundheitskarte eine feste grösse. auf diesem maschinenlesbaren ausweis sollen demnächst patientendaten gespeichert werden können. was zunächst mal logisch und plausibel scheint, da die weitergabe von medizinischen daten in papierform ja bisweilen unpraktisch oder langsam ist.
damit die daten auf der karte nicht übermässig umfangreich werden, hat man sich entschlossen, die zu übermittelnden informationen zu verschlüsseln. nach diversen krankheitsbildern geordnet, geben diese schlüssel in kurzform das krankheitsbild - so weit wie möglich - wieder. so stehen alle kürzel, die mit dem buchstaben j beginnen für erkrankungen der atemwege, alles, was mit d beginnt, für krankheiten des blutes etc. nun gibt es auch die gruppe der erkrankungen, die mit f beginnt. im glossar dazu heisst es lapidar: psychische und verhaltensstörungen. sieht man sich die unterkategorien weiter an, wird deutlich, dass da auch infos gespeichert werden können, die ziemlich haariger natur sind und die die frage nach dem schutz dieser daten sofort mit sich führen. beim unterpunkt f52 - geht es denn auch um 's**uelle funktionsstörungen', und z.b. der punkt f52.8 steht für 'Sonstige s**uelle Funktionsstörungen, nicht verursacht durch eine organische Störung oder Krankheit'. vielleicht reicht meine phantasie ja zu weit, aber mit solchen infos an den falschen stellen kann schon einiges an schindluder getrieben werden, zumal der begriff einer störung ja möglicherweise dem wandel der zeiten unterliegt. das bundesgesundheitsministerium hat mit den datenschutzbeauftragten klare bestimmung zur verwendung dieser daten erarbeitet. diese schliessen auch das recht der patientin ein, eine kontrolle über die daten auszuüben. allerdings reden wir von expertendaten, die von laien nicht immer einzuschätzen sind, und die ja möglicherweise auch noch weiter 'geschlüsselt' verwendet werden können. ich denk mal so an die interpretation von arbeitszeugnissen, in denen ja im normalfall auch versteckte hinweise eingearbeitet sind. die tendenz zum gläsernen bürger geht weiter. es entsteht ein neuer, maschinell auswertbarer datenpool, der zumindest die möglichkeit von missbrauch eröffnet. natürlich ist in dem gesetzesvorhaben jeglicher missbrauch unter strafe gestellt, aber allein die gelegenheit wird so manche phantasie füttern. links: schlüsseltabelle und regierungshomepage zur gesundheitsreform: - klick - |
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Beitrag
#2
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°~Fleckenzwergin~° ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.523 Userin seit: 21.07.2006 Userinnen-Nr.: 3.246 ![]() |
Hallo! :blumen2:
Wenn dem so wäre, würde es dieses neue Kartensystem im Zeitalter des Breitbandinternets eher überflüssig machen, oder? ___ Je mehr Daten auf solch einer Karte, desto größer ist die Gefahr, das diese auch (medizinisch, menschlich, politisch, oder wirtschaftlich) mißbraucht werden könnte, soviel steht fest. Die Verantwortung dafür wird zum großen Teil auf die Patienten abgewälzt. Du wirst Dich ständig genötigt sehen, die Inhalte des Chips zu kontrollieren, weil Dir niemand wirklich garantieren kann, ob die Restriktionen, um die Du gebeten hast, auch wirklich ständig aufrechterhalten bleiben. Ein falscher Mausklick oder Softwarefehler mögen genügen, um beim nächsten "Update" Deiner Karte erneut alles sichtbar werden zu lassen. Und wie ist das, falls diese Karte gestohlen wird? Was, wenn es sich kriminelle Interessengruppen zu eigen machen, daraus Kapital zu schlagen? Die Liste der Möglichkeiten hierfür ist lang - auf Kosten des Patienten. Und da ist noch ein Gedanke: Falls ein solches Kartensystem irgendwann in irgendeiner Form weltweit standardisiert "normal" werden sollte, ist es nur noch ein kleiner Schritt, Datenabgleiche dieser ungefragt, beispielsweise bei der Arbeitsuche oder Reisen, zur gängigen Regel werden zu lassen. Möchte irgendwer hier eine Job verwehrt oder Einreisen sonstwohin verweigert bekommen, weil "Diagnose Soundso" schwarz auf weiß vorliegt? Diese Möglichkeit bestünde dann - vielleicht gar legal. Ich möchte Diagnosen und deren generelle Interpretationsspielräume ebenfalls nicht in fremden Händen sehen. Hoffen wir, daß die Wahlmöglichkeit zwischen alten und neuen Karten stets aufrechterhalten bleibt. Der Beitrag wurde von Corinna Mirja bearbeitet: 06.Jan.2007 - 14:27 |
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