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> gesundheitsreform und datenschutz
blue_moon
Beitrag 05.Jan.2007 - 15:42
Beitrag #1


strösen macht blau!
************

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Beiträge: 12.621
Userin seit: 24.08.2004
Userinnen-Nr.: 12



im rahmen der gesundheitsreform ist die elektronische gesundheitskarte eine feste grösse. auf diesem maschinenlesbaren ausweis sollen demnächst patientendaten gespeichert werden können. was zunächst mal logisch und plausibel scheint, da die weitergabe von medizinischen daten in papierform ja bisweilen unpraktisch oder langsam ist.

damit die daten auf der karte nicht übermässig umfangreich werden, hat man sich entschlossen, die zu übermittelnden informationen zu verschlüsseln. nach diversen krankheitsbildern geordnet, geben diese schlüssel in kurzform das krankheitsbild - so weit wie möglich - wieder. so stehen alle kürzel, die mit dem buchstaben j beginnen für erkrankungen der atemwege, alles, was mit d beginnt, für krankheiten des blutes etc.

nun gibt es auch die gruppe der erkrankungen, die mit f beginnt. im glossar dazu heisst es lapidar: psychische und verhaltensstörungen. sieht man sich die unterkategorien weiter an, wird deutlich, dass da auch infos gespeichert werden können, die ziemlich haariger natur sind und die die frage nach dem schutz dieser daten sofort mit sich führen. beim unterpunkt f52 - geht es denn auch um 's**uelle funktionsstörungen', und z.b. der punkt f52.8 steht für 'Sonstige s**uelle Funktionsstörungen, nicht verursacht durch eine organische Störung oder Krankheit'. vielleicht reicht meine phantasie ja zu weit, aber mit solchen infos an den falschen stellen kann schon einiges an schindluder getrieben werden, zumal der begriff einer störung ja möglicherweise dem wandel der zeiten unterliegt.

das bundesgesundheitsministerium hat mit den datenschutzbeauftragten klare bestimmung zur verwendung dieser daten erarbeitet. diese schliessen auch das recht der patientin ein, eine kontrolle über die daten auszuüben. allerdings reden wir von expertendaten, die von laien nicht immer einzuschätzen sind, und die ja möglicherweise auch noch weiter 'geschlüsselt' verwendet werden können. ich denk mal so an die interpretation von arbeitszeugnissen, in denen ja im normalfall auch versteckte hinweise eingearbeitet sind.

die tendenz zum gläsernen bürger geht weiter. es entsteht ein neuer, maschinell auswertbarer datenpool, der zumindest die möglichkeit von missbrauch eröffnet. natürlich ist in dem gesetzesvorhaben jeglicher missbrauch unter strafe gestellt, aber allein die gelegenheit wird so manche phantasie füttern.

links: schlüsseltabelle

und regierungshomepage zur gesundheitsreform: - klick -
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Co-Mom
Beitrag 06.Jan.2007 - 14:58
Beitrag #2


Naschkatze
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QUOTE (sja @ 05.Jan.2007 - 23:26)
Also wenn ich das richtig einschätze was Blui geschrieben hat, handelt es sich bei den gespeicherten Diagnoseschlüsseln um die ganz normalen ICD-10 Codes für die diversen Krankheiten.

Ich halte es durchaus für sinnvoll diese Informationen zusammen mit verordneten Medikamenten, Untersuchungsergebnissen etc. auf der Chipkarte zu speichern und zwar zum Vorteil des Patienten.

Bei den Krankenkassen laufen diese Informationen sowieso zusammen. Und die Ärzte müssen sich benötigte Informationen ggf. mühsam zusammen suchen.

Ärzte haben aber auch gegen einander Schweigepflicht, von der zu befreien alleine dem Patienten zusteht. Ich finde nicht, daß es jeden Arzt etwas angeht, was ich außerhalb seines Fachgebietes habe und selbst wenn, muß ich selber diejenige sein, die die Auswahl hat. Ich stelle es mir sehr anstrengend vor, jedesmal, wenn ich zu einem Arzt gehe, die Chipkarte erneut so zu konfigurieren, daß nur noch die Daten drauf sind, von denen ich finde, daß sie ihn etwas angehen. Ohne diese Karte handhabe ich das jetzt ganz einfach: Ich nehme, wenn überhaupt, dann jeweils nur die Befunde zu einem Arzt mit, die ich ihm zeigen will. Ich fürchte, ich werde auf meiner Karte so gut wie gar nichts speichern lassen, außer meiner Blutgruppe vielleicht und - falls sich das noch ergeben sollte - etwaige wichtige Unverträglichkeiten von Medikamenten oder anderen medzinisch relevanten Stoffen.

Die Krankenkassen dürfen ohne meine Erlaubnis keine Informationen weitergeben. Ob das trotzdem geschieht, weiß ich natürlich nicht, aber es ist doch zumindest davon auszugehen, daß es Konsequenzen hätte, wenn ich es nachweisen könnte.
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