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Beitrag
#1
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
im rahmen der gesundheitsreform ist die elektronische gesundheitskarte eine feste grösse. auf diesem maschinenlesbaren ausweis sollen demnächst patientendaten gespeichert werden können. was zunächst mal logisch und plausibel scheint, da die weitergabe von medizinischen daten in papierform ja bisweilen unpraktisch oder langsam ist.
damit die daten auf der karte nicht übermässig umfangreich werden, hat man sich entschlossen, die zu übermittelnden informationen zu verschlüsseln. nach diversen krankheitsbildern geordnet, geben diese schlüssel in kurzform das krankheitsbild - so weit wie möglich - wieder. so stehen alle kürzel, die mit dem buchstaben j beginnen für erkrankungen der atemwege, alles, was mit d beginnt, für krankheiten des blutes etc. nun gibt es auch die gruppe der erkrankungen, die mit f beginnt. im glossar dazu heisst es lapidar: psychische und verhaltensstörungen. sieht man sich die unterkategorien weiter an, wird deutlich, dass da auch infos gespeichert werden können, die ziemlich haariger natur sind und die die frage nach dem schutz dieser daten sofort mit sich führen. beim unterpunkt f52 - geht es denn auch um 's**uelle funktionsstörungen', und z.b. der punkt f52.8 steht für 'Sonstige s**uelle Funktionsstörungen, nicht verursacht durch eine organische Störung oder Krankheit'. vielleicht reicht meine phantasie ja zu weit, aber mit solchen infos an den falschen stellen kann schon einiges an schindluder getrieben werden, zumal der begriff einer störung ja möglicherweise dem wandel der zeiten unterliegt. das bundesgesundheitsministerium hat mit den datenschutzbeauftragten klare bestimmung zur verwendung dieser daten erarbeitet. diese schliessen auch das recht der patientin ein, eine kontrolle über die daten auszuüben. allerdings reden wir von expertendaten, die von laien nicht immer einzuschätzen sind, und die ja möglicherweise auch noch weiter 'geschlüsselt' verwendet werden können. ich denk mal so an die interpretation von arbeitszeugnissen, in denen ja im normalfall auch versteckte hinweise eingearbeitet sind. die tendenz zum gläsernen bürger geht weiter. es entsteht ein neuer, maschinell auswertbarer datenpool, der zumindest die möglichkeit von missbrauch eröffnet. natürlich ist in dem gesetzesvorhaben jeglicher missbrauch unter strafe gestellt, aber allein die gelegenheit wird so manche phantasie füttern. links: schlüsseltabelle und regierungshomepage zur gesundheitsreform: - klick - |
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Beitrag
#2
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 407 Userin seit: 29.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.540 ![]() |
Aber doch hoffentlich auch nur mit Einverständnis des Patienten? Über dem "Sinnvollen" steht (für mich jedenfalls) immer noch das Persönlichkeitsrecht und dazu gehört es auch, daß ich z.B. nicht will, daß ein Mediziner, der mir eine Wunde nähen soll, weiß, welche Kontrazeptiva ich nehme, (das "ich" hier ist verallgemeinernd, ich brauch ja keine solchen :D ) oder daß ich letzte Woche bei einer Mammographie war, obwohl er der Meinung war, das sei nicht nötig. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.07.2025 - 13:44 |