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Beitrag
#1
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
im rahmen der gesundheitsreform ist die elektronische gesundheitskarte eine feste grösse. auf diesem maschinenlesbaren ausweis sollen demnächst patientendaten gespeichert werden können. was zunächst mal logisch und plausibel scheint, da die weitergabe von medizinischen daten in papierform ja bisweilen unpraktisch oder langsam ist.
damit die daten auf der karte nicht übermässig umfangreich werden, hat man sich entschlossen, die zu übermittelnden informationen zu verschlüsseln. nach diversen krankheitsbildern geordnet, geben diese schlüssel in kurzform das krankheitsbild - so weit wie möglich - wieder. so stehen alle kürzel, die mit dem buchstaben j beginnen für erkrankungen der atemwege, alles, was mit d beginnt, für krankheiten des blutes etc. nun gibt es auch die gruppe der erkrankungen, die mit f beginnt. im glossar dazu heisst es lapidar: psychische und verhaltensstörungen. sieht man sich die unterkategorien weiter an, wird deutlich, dass da auch infos gespeichert werden können, die ziemlich haariger natur sind und die die frage nach dem schutz dieser daten sofort mit sich führen. beim unterpunkt f52 - geht es denn auch um 's**uelle funktionsstörungen', und z.b. der punkt f52.8 steht für 'Sonstige s**uelle Funktionsstörungen, nicht verursacht durch eine organische Störung oder Krankheit'. vielleicht reicht meine phantasie ja zu weit, aber mit solchen infos an den falschen stellen kann schon einiges an schindluder getrieben werden, zumal der begriff einer störung ja möglicherweise dem wandel der zeiten unterliegt. das bundesgesundheitsministerium hat mit den datenschutzbeauftragten klare bestimmung zur verwendung dieser daten erarbeitet. diese schliessen auch das recht der patientin ein, eine kontrolle über die daten auszuüben. allerdings reden wir von expertendaten, die von laien nicht immer einzuschätzen sind, und die ja möglicherweise auch noch weiter 'geschlüsselt' verwendet werden können. ich denk mal so an die interpretation von arbeitszeugnissen, in denen ja im normalfall auch versteckte hinweise eingearbeitet sind. die tendenz zum gläsernen bürger geht weiter. es entsteht ein neuer, maschinell auswertbarer datenpool, der zumindest die möglichkeit von missbrauch eröffnet. natürlich ist in dem gesetzesvorhaben jeglicher missbrauch unter strafe gestellt, aber allein die gelegenheit wird so manche phantasie füttern. links: schlüsseltabelle und regierungshomepage zur gesundheitsreform: - klick - |
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Beitrag
#2
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Reisefreudige Nacht-zum-Tag-Macherin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.215 Userin seit: 04.12.2004 Userinnen-Nr.: 869 ![]() |
Warum bitte sollten die Kosten der Erhebung von Daten darüber entscheiden, wem sie zugänglich gemacht werden, und nicht vielmehr die Vertraulichkeit der Daten, ihre inhaltliche Vertrauenswürdigkeit und ihre konkrete Notwendigkeit für eine gegebene Fragestellung (auf andere gesellschaftliche Bereiche übertragen kommt mir bei der Kosten-Argumentation das kalte Gruseln)? Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist in diesem Land aus sehr guten Gründen gesetzlich festgeschrieben. Was die Kosten betrifft: Wenn ÄrztInnen die Kosten so mancher unangemessen aufwendiger Gerätediagnostik selbst mittragen müßten, wäre deren Bereitschaft zur vorherigen Anamneseerhebung und zum eigenen Nachdenken vor der apparativen Diagnose vermutlich auch größer. Die Weitergabe von Daten an die, die sie wirklich etwas angehen läßt sich mit vorhandener simpler Technik im Euro- bis Pfennigbereich außerdem sehr gut erreichen - in dem man sie den PatientInnen mitgibt, z.B. als Dateien auf CD gebrannt. Aber dazu müßten so manche MedizinerInnen über ihre Schatten springen, ihren PatientInnen Einblick gewähren und Verantwortung übertragen - da ist es doch viel bequemer, sich hinter elektronischen Schlüsseln zu verschanzen. :rolleyes:
Das manche Personen an ihrer eigenen Gesundheitsgeschichte gefährlich desinteressiert sind, sehe ich auch. Die Folgen dürfen diese Personen dann aber bitte auch selbst ausbaden, anstatt die Verantwortungslosigkeit einiger als Grund zu nehmen, auch alle interessierten und verantwortungsvollen PatientInnen ihrer informationellen Privatsphäre zu berauben. Bei ÄrztInnen, die mit der Privatsphäre ihrer PatientInnen sorgsam umgehen, lasse ich meine Daten auch gerne zusammenlaufen. Im Medizinbetrieb habe ich aber schon genug moralisch zweifelhaftes Verhalten gesehen, um im Zweifelsfall lieber selbst zu entscheiden. Edit @ LadyGodiva: Was den Einblick angeht, ist mir Deine Position nach dem letzten Post zumindest klarer geworden. Der Beitrag wurde von kahikatea bearbeitet: 07.Jan.2007 - 13:34 |
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