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Beitrag
#1
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
im rahmen der gesundheitsreform ist die elektronische gesundheitskarte eine feste grösse. auf diesem maschinenlesbaren ausweis sollen demnächst patientendaten gespeichert werden können. was zunächst mal logisch und plausibel scheint, da die weitergabe von medizinischen daten in papierform ja bisweilen unpraktisch oder langsam ist.
damit die daten auf der karte nicht übermässig umfangreich werden, hat man sich entschlossen, die zu übermittelnden informationen zu verschlüsseln. nach diversen krankheitsbildern geordnet, geben diese schlüssel in kurzform das krankheitsbild - so weit wie möglich - wieder. so stehen alle kürzel, die mit dem buchstaben j beginnen für erkrankungen der atemwege, alles, was mit d beginnt, für krankheiten des blutes etc. nun gibt es auch die gruppe der erkrankungen, die mit f beginnt. im glossar dazu heisst es lapidar: psychische und verhaltensstörungen. sieht man sich die unterkategorien weiter an, wird deutlich, dass da auch infos gespeichert werden können, die ziemlich haariger natur sind und die die frage nach dem schutz dieser daten sofort mit sich führen. beim unterpunkt f52 - geht es denn auch um 's**uelle funktionsstörungen', und z.b. der punkt f52.8 steht für 'Sonstige s**uelle Funktionsstörungen, nicht verursacht durch eine organische Störung oder Krankheit'. vielleicht reicht meine phantasie ja zu weit, aber mit solchen infos an den falschen stellen kann schon einiges an schindluder getrieben werden, zumal der begriff einer störung ja möglicherweise dem wandel der zeiten unterliegt. das bundesgesundheitsministerium hat mit den datenschutzbeauftragten klare bestimmung zur verwendung dieser daten erarbeitet. diese schliessen auch das recht der patientin ein, eine kontrolle über die daten auszuüben. allerdings reden wir von expertendaten, die von laien nicht immer einzuschätzen sind, und die ja möglicherweise auch noch weiter 'geschlüsselt' verwendet werden können. ich denk mal so an die interpretation von arbeitszeugnissen, in denen ja im normalfall auch versteckte hinweise eingearbeitet sind. die tendenz zum gläsernen bürger geht weiter. es entsteht ein neuer, maschinell auswertbarer datenpool, der zumindest die möglichkeit von missbrauch eröffnet. natürlich ist in dem gesetzesvorhaben jeglicher missbrauch unter strafe gestellt, aber allein die gelegenheit wird so manche phantasie füttern. links: schlüsseltabelle und regierungshomepage zur gesundheitsreform: - klick - |
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Beitrag
#2
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°~Fleckenzwergin~° ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.523 Userin seit: 21.07.2006 Userinnen-Nr.: 3.246 ![]() |
Ein solcher Datenabgleich findet doch durch diese Karte ohnehin statt, oder irre ich mich da? Nur das sie zwischen Arzt und Kasse steckt. Da frage ich mich doch, wozu genau? Und wirklichen Einblick hast Du dabei ohnehin nicht, es sei denn Du prüfst Deine Karte wirklich jedesmal zeitgleich während eines Arztbesuches. Das Problem ist, daß sensible Daten, eben durch die blanke Präsenz einer solchen Chipkarte, wesentlich leichtfertiger behandelt werden, weil dergleichen durch diese legetim wird. Vom schon erwähnten möglichen kriminellen Mißbrauch ganz zu schweigen. Der Beitrag wurde von Corinna Mirja bearbeitet: 07.Jan.2007 - 13:40 |
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