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Beitrag
#1
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Kleines Mäuschen ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.740 Userin seit: 18.10.2004 Userinnen-Nr.: 623 ![]() |
Ich habe da mal eine wichtige Frage.
Ich schaue gerade Woman love Woman und das bringt mich ein wenig ins grübeln. Ich meine wenn mir mal was passiert, bekommt meine Freundin gar keine Informationen darüber ohne das ein Angehöriger bei ihr ist. Das wäre graulig, nur weil sie nicht offiziell meine Frau auf einem Stück Papier. Habt ihr auch schon mal darüber nachgedacht? Wie habt ihr denn das geregelt. Habe gehört es gibt da ein Schreiben, aber ich habe keine Ahnung wie das heißt. Brauche da mal eure Hilfe. Danke schon mal für die Hilfe. :blumen2: |
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Beitrag
#2
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Salzstreuerin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 77 Userin seit: 04.01.2007 Userinnen-Nr.: 3.922 ![]() |
Das ganze ist passiert im Jahre 2005.
Meine Frunedin hatte eien Tumor und war selbst nicht merh Entscheidungsfähig als man sie ins Kankenhaus brachte. Ihr größter Wunsch war es, zu hause zu sterben und da haben die Eltern sich geweigert und alles anfechten und für nichtig erkläüren lassen, was sie im vorhinein verfügt hatte. Da ich sie nach hause holen wolle, haben sie mir dann letzten Endes ein Besuchsverbot erteilen lassen, weil ise der Meinnug waren, ich könnte sie aus dem KH "entführen". Begründet haben ihre Eltern die Aufhebungen der Bestimmungen damit, das sie zu dieser Zeit schon nicht mer im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war, obwohl das schwachsinnig ist. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.05.2025 - 21:10 |