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Beitrag
#1
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Kleines Mäuschen ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.740 Userin seit: 18.10.2004 Userinnen-Nr.: 623 ![]() |
Ich habe da mal eine wichtige Frage.
Ich schaue gerade Woman love Woman und das bringt mich ein wenig ins grübeln. Ich meine wenn mir mal was passiert, bekommt meine Freundin gar keine Informationen darüber ohne das ein Angehöriger bei ihr ist. Das wäre graulig, nur weil sie nicht offiziell meine Frau auf einem Stück Papier. Habt ihr auch schon mal darüber nachgedacht? Wie habt ihr denn das geregelt. Habe gehört es gibt da ein Schreiben, aber ich habe keine Ahnung wie das heißt. Brauche da mal eure Hilfe. Danke schon mal für die Hilfe. :blumen2: |
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Beitrag
#2
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 407 Userin seit: 29.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.540 ![]() |
Hallo Antje, ich bin auch entsetzt. Aber es hätte aber in Eurem Fall gar nichts geholfen, mit den Angehörigen zu reden. Um solchen tragischen und hoffentlich seltenen Fällen vorzubeugen, wäre wohl ein persönliches Hinterlegen einer notariellen Vollmacht bei einem Vormundschaftsgericht am besten und zusätzlich auch bei einem Arzt des Vertrauens, am besten einem, der einen lange kennt. Auf diese Weise hat man kompetente Zeugen für die Geschäftsfähigkeit und die Gültigkeit der Vollmacht kann nicht so einfach angefochten werden. Obwohl eigentlich schon alleine die Ausfertigung einer Urkunde durch den Notar als ein Beweis für Geschäftsfähigkeit gilt - aber ein Arzt ist da sicher ein noch besserer Zeuge. Wenn allerdings die "Gegenseite" auch kompetente Zeugen aufwartet, die anderes aussagen, ist es schwer. Aber das ist ein Problem, vor dem auch Ehepaare überhaupt nicht sicher sind oder Eltern, die wirklich im Sinne ihrer Kinder handeln, bzw. Kinder, die im Sinne ihrer Eltern handeln und auch deren Vollmacht haben. Jeder kann so etwas anfechten (z.B. das Krankenhaus, das anders behandeln will als der Ehepartner es erlaubt) und dann entscheidet das Gericht. Das muß nicht immer gut, also im Sinne des Patienten, ausgehen. Das sind schreckliche Einzelfälle, aber nichts, wo es Homosexuelle und Unverheiratete weniger Rechte haben als alle anderen auch. Oder hast Du den Eindruck gehabt, daß sie Dir, wärest Du ein männlicher Partner Deiner Freundin gewesen, die Vollmacht nicht entzogen hätten? War sie überhaupt notariell? (Eine notarielle Vollmacht kann nämlich nur durch einen vom Gericht eingesetzten Betreuer aufgehoben werden, wenn dieser Ungültigkeit oder Mißbrauch feststellt. Vom Gericht selber nicht.) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.05.2025 - 20:08 |