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Beitrag
#1
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Kleines Mäuschen ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.740 Userin seit: 18.10.2004 Userinnen-Nr.: 623 ![]() |
Ich habe da mal eine wichtige Frage.
Ich schaue gerade Woman love Woman und das bringt mich ein wenig ins grübeln. Ich meine wenn mir mal was passiert, bekommt meine Freundin gar keine Informationen darüber ohne das ein Angehöriger bei ihr ist. Das wäre graulig, nur weil sie nicht offiziell meine Frau auf einem Stück Papier. Habt ihr auch schon mal darüber nachgedacht? Wie habt ihr denn das geregelt. Habe gehört es gibt da ein Schreiben, aber ich habe keine Ahnung wie das heißt. Brauche da mal eure Hilfe. Danke schon mal für die Hilfe. :blumen2: |
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Beitrag
#2
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 407 Userin seit: 29.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.540 ![]() |
Ich weiß nicht, wie in diesem Fall war, ich weiß nur, daß es oft Probleme und Meinungsverschiedenheiten zwischen behandelnden Ärzten/Pflegepersonal und Bevollmächtigten gibt. Es ist natürlich auch eine heikle Situation, für einen Menschen, der sich nicht äußern kann, schwerwiegende Entscheidungen zu treffen. Nur leider sitzen da die Ärzte oft am längeren Hebel, nicht zuletzt, weil sie ja noch immer so ein wenig von diesem "Gott-in Weiß"-Nimbus haben. Egal, wie es in diesem Fall war, egal ob die Initiative von den Eltern ausging oder vom Krankenhaus oder von beiden gemeinsam: Das Krankenhaus kann sich nicht alleine über die Vollmacht hinweggesetzt haben und ohne einen Gerichtsbeschluß hätten die Eltern auch keine Handhabe gehabt. Vielleicht war die Vollmacht aber auch nicht umfangreich genug? Es ist ein Unterschied, ob jemand nur Auskünfte erhalten darf oder richtige Entscheidungsbefugnis (incl. Aufenthaltsbestimmungsrecht) hat. Vielleicht erzählt uns Antje noch etwas dazu, ich könnte es aber auch gut verstehen, wenn sie keine so frischen Wunden aufreißen möchte. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.05.2025 - 20:35 |