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Beitrag
#1
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 253 Userin seit: 16.09.2004 Userinnen-Nr.: 348 ![]() |
Hello Ihrs,
überall tönt es im Radio, auf Plakaten etc. man solle noch unbedingt dieses Jahr eine Lebensversicherung abschließen, damit der Staat einem ab nächsten Jahr dann bei der Auszahlung der Versicherung kein Geld abzieht. Ich bin nun etwas durcheinander und kann mich weder dafür noch dagegen entscheiden. Daher meine Frage an euch: Wie geht ihr damit um? Schließt ihr noch rechtzeitig eine Versicherung ab (sofern ihr noch keine habt) oder läßt euch das alles kalt? Freue mich auf eure Antworten. Gruß, blackfire |
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Beitrag
#2
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... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17.466 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 17 ![]() |
zur Info:
- der Versicherungsschein muss im Dezember ausgestellt sein - der Erstbeitrag muss im Dezember gezahlt werden - die Mindestlaufzeit muss für Steuerfreiheit 12 Jahre betragen, wovon wenigstens 5 Jahre laufende Beitragszahlung vereinbart ist - alles was ab 01.01.2005 eingereicht wird, wird wie folgt behandelt: die Zinserträge bei Ausszahlung werden zur Hälfte auf das zu versteuernde Einkommen aufgerechnet. Hierbei ist das Jahr der Auszahlung ausschlaggebend. Rechenbeispiel: Auszahlung - 100.000 EUR , davon 50.000 EUR Zinserträge zu versteuerndes Einkommen im Jahre der Auszahlung 35.000 EUR 50.000 EUR Zinserträge durch 2 ergibt 25.000 EUR die auf die 35.000 EUR zu versteuerndes Einkommen aufgerechnet werden. Somit legt das Finanzamt bei der Berechnung der Einkommenssteuererklärung nicht 35.000 EUR zugrunde sondern 60.000 EUR Der Beitrag wurde von LilithBerlin bearbeitet: 10.Nov.2004 - 13:43 |
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