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Beitrag
#1
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 253 Userin seit: 16.09.2004 Userinnen-Nr.: 348 ![]() |
Hello Ihrs,
überall tönt es im Radio, auf Plakaten etc. man solle noch unbedingt dieses Jahr eine Lebensversicherung abschließen, damit der Staat einem ab nächsten Jahr dann bei der Auszahlung der Versicherung kein Geld abzieht. Ich bin nun etwas durcheinander und kann mich weder dafür noch dagegen entscheiden. Daher meine Frage an euch: Wie geht ihr damit um? Schließt ihr noch rechtzeitig eine Versicherung ab (sofern ihr noch keine habt) oder läßt euch das alles kalt? Freue mich auf eure Antworten. Gruß, blackfire |
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Beitrag
#2
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... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17.466 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 17 ![]() |
Entweder müssen Mom und Dad das Ganze "vorfinanzieren" und Du bezahlst es dann weiter oder Du machst später irgendwas anderes.
Man arbeitet an Tarifen in der privaten Renten- und Lebensversicherung, die das ganze erträglicher machen. Zb überlegt man Tarife einzuführen, bei welchen die Auszahlung des Kapitals auf 5 Jahre verteilt wird um so mit diversen Freibeträgen eine möglichst niedrige Steuerbelastung zu erzielen. Aber: man muss das Thema in diesem Zusammenhang auch von der anderen Seite betrachten. Was jetzt einer vorverlagerten Besteuerung unterliegt wird ab 2005 einer nachgelagerten Besteuerung unterzogen. Zu deutsch: Person X zahlt monatlich 100 EUR in eine Lebens- oder Rentenversicherung. Diese 100 EUR zahlt Person X von ihrem Nettogehalt von welchem ja bereits Lohnsteuer, Kranken- und Sozialversicherung usw abgezogen sind. Ab 2005 werden diese Beiträge befreit, das heißt, die Freibeträge für Vorsorgeaufwendungen werden schrittweise hochgesetzt. Dementsprechend wird bei Kapitalauszahlung einer Renten- oder Lebensversicherung das Ganze nachträglich besteuert. Zur Info: Hintergrund der Geschichte: Die Besteuerung in diesem Umfang trifft ja lediglich die Kapitalauszahlung. Damit soll erreicht werden, dass Altersvorsorge auch als Altersvorsorge betrieben wird und man sich die Ablaufleistung in Form einer lebenslangen Rente auszahlen läßt, wo eine Besteuerung auf Grund diverser Freibeträge nicht zu realisieren ist. wem in irgendeiner Form Hartz IV bevorsteht, oder dieses Thema für junge Menschen eine Rolle spielt ist, ist in diesem Zusammenhang wiederrum anders zu betrachten. Hierbei kann der Staat einen sogenannten Verwendungsausschluss fordern, dh Gesellschaft und Kunde bestätigen ausschliesslich die Verrentung des Kapitals. ich hoffe, das war nicht zu kompliziert, wenn doch ---> nachfragen :) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 15.05.2025 - 06:21 |