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Beitrag
#1
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
das urteil ist gesprochen. die raf-terroristin brigitte mohnhaupt kommt nach dem ende der im urteil festgelegten mindestverbüssungsdauer von 24 jahren ende märz auf bewährung frei.
die reaktionen auf diesen richterspruch könnten unterschiedlicher nicht sein. und so ganz eindeutig will meine eigene reaktion nun auch nicht ausfallen. ausgehend davon, dass der strafvollzug ja auf resozialisierung ausgerichtet ist, und nicht auf pure busse, sollte eine 24jährige haft durchaus genug sein, zumal alle instanzen davon überzeugt sind, dass keine gefahr von brigitte mohnhaupt mehr ausgeht, scheint es mir angemessen zu sein sie freizulassen. zumal in vergleichbaren fällen genauso verfahren wird. andererseits wundern mich die strafzumessungen unserer gesetze immer wieder. und gesetzeslücken. da kommt ein zweifacher mörder nach zehn jahren auf freien fuss und, weil es im zuge der deutschen einheit eine 'deckungslücke' in den gesetzen gibt, wird er nicht in eine psychatrie eingewiesen, was alle verantwortlichen für sinnvoll halten würden, weil sie ihn nach wie vor als gefährlich einstufen, sondern er wird überwacht. von 30 beamten rund um die uhr im schichtdienst. sowas kann sich doch kein staat ernsthaft leisten wollen... oder? :gruebel: |
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Beitrag
#2
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.724 Userin seit: 30.11.2005 Userinnen-Nr.: 2.338 ![]() |
Ich persönlich könnte (und tue es auch gerade) mich masslos über die Begnadigung aufregen! :angry:
Gerade Terroristen, die den Tod anderer Menschen für ihre Sache billigend in Kauf nehmen, wollen sich jetzt auf das Recht berufen können??? :was: Warum? Welches Recht haben die ihren Opfern zugebilligt? Und, was ich entscheidend finde: die Gesetzesgebung sieht eine MÖGLICHKEIT (keine automatisches Recht) auf vorzeitige Haftentlassung, wenn einige Bedingungen (z.B. die Reue) erfüllt sind; dieses ist bei den RAF-Terroristen ganz offenkundig nicht der Fall, so dass ich wirklich nicht verstehe, warum sie freigelassen werden sollen?! :was: Meines Erachtens haben die für ihre Taten einzustehen (bzw. eben einzusitzen) wie jeder andere Mensch auch. Das die Strafe so hoch ist, liegt schließlich an deren Taten und an nichts anderem. So ... ich dachte eigentlich, dass ich mich beim schreiben etwas abreagieren würde, aber genau das Gegenteil ist der Fall :( |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.07.2025 - 08:00 |