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Beitrag
#1
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
das urteil ist gesprochen. die raf-terroristin brigitte mohnhaupt kommt nach dem ende der im urteil festgelegten mindestverbüssungsdauer von 24 jahren ende märz auf bewährung frei.
die reaktionen auf diesen richterspruch könnten unterschiedlicher nicht sein. und so ganz eindeutig will meine eigene reaktion nun auch nicht ausfallen. ausgehend davon, dass der strafvollzug ja auf resozialisierung ausgerichtet ist, und nicht auf pure busse, sollte eine 24jährige haft durchaus genug sein, zumal alle instanzen davon überzeugt sind, dass keine gefahr von brigitte mohnhaupt mehr ausgeht, scheint es mir angemessen zu sein sie freizulassen. zumal in vergleichbaren fällen genauso verfahren wird. andererseits wundern mich die strafzumessungen unserer gesetze immer wieder. und gesetzeslücken. da kommt ein zweifacher mörder nach zehn jahren auf freien fuss und, weil es im zuge der deutschen einheit eine 'deckungslücke' in den gesetzen gibt, wird er nicht in eine psychatrie eingewiesen, was alle verantwortlichen für sinnvoll halten würden, weil sie ihn nach wie vor als gefährlich einstufen, sondern er wird überwacht. von 30 beamten rund um die uhr im schichtdienst. sowas kann sich doch kein staat ernsthaft leisten wollen... oder? :gruebel: |
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Beitrag
#2
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Vorspeisenexpertin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 59 Userin seit: 10.02.2007 Userinnen-Nr.: 4.057 ![]() |
Sehe es wie Grübler: Welchen Sinn hätte eine Justiz, wenn sie ihre eigenen Grundsätze nicht beachten würde? Unser Strafrecht beruht eben NICHT auf dem Prinzip von Auge um Auge. Täter werden bei uns, und das ist etwas, das ich unter allen Umständen verteidigen möchte, nicht so behandelt, wie ihre Opfer. Das heißt völlig konsequent auch, dass man ihnen im Zweifelsfalle Rechte zugesteht, die sie ihren Opfern nicht zugestanden haben (Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit...). Der Rachegedanke mag an sich ganz befriedigend sein, mit Gerechtigkeit hat er in meinen Augen nichts zu tun. Rechtsstaatliche Prinzipien müssen in meinen Augen bei JEDEM Anwendung finden, unabhängig seiner Tat. Ich denke, die Schuld wird nicht dadurch geringer, dass man im Gefängnis gesessen hat. Ein Besserungseffekt ist beim Erwachsenenstrafrecht (meines Wissens, gerne korrigieren,) nicht nachweisbar. Deshalb kann in meinen Augen vor allem die Gefährung der Gesellschaft ein Argument sein. Seht ihr die in diesem Fall wirklich so sehr gegeben? Wenn die Kriterien einer Entlassung auf Bewährung erfüllt sind, gibt es für mich keinen Grund, weshalb diese Dame den Staat weiter Geld kosten und die Zelle für andere besetzen müsste. edit: Satzbau Der Beitrag wurde von seeker bearbeitet: 13.Feb.2007 - 10:22 |
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