![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.
Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|
strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
das urteil ist gesprochen. die raf-terroristin brigitte mohnhaupt kommt nach dem ende der im urteil festgelegten mindestverbüssungsdauer von 24 jahren ende märz auf bewährung frei.
die reaktionen auf diesen richterspruch könnten unterschiedlicher nicht sein. und so ganz eindeutig will meine eigene reaktion nun auch nicht ausfallen. ausgehend davon, dass der strafvollzug ja auf resozialisierung ausgerichtet ist, und nicht auf pure busse, sollte eine 24jährige haft durchaus genug sein, zumal alle instanzen davon überzeugt sind, dass keine gefahr von brigitte mohnhaupt mehr ausgeht, scheint es mir angemessen zu sein sie freizulassen. zumal in vergleichbaren fällen genauso verfahren wird. andererseits wundern mich die strafzumessungen unserer gesetze immer wieder. und gesetzeslücken. da kommt ein zweifacher mörder nach zehn jahren auf freien fuss und, weil es im zuge der deutschen einheit eine 'deckungslücke' in den gesetzen gibt, wird er nicht in eine psychatrie eingewiesen, was alle verantwortlichen für sinnvoll halten würden, weil sie ihn nach wie vor als gefährlich einstufen, sondern er wird überwacht. von 30 beamten rund um die uhr im schichtdienst. sowas kann sich doch kein staat ernsthaft leisten wollen... oder? :gruebel: |
|
|
![]() |
![]()
Beitrag
#2
|
|||
a.D. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 8.380 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 5 ![]() |
In unserer Lokalzeitung wurde das heute so erklärt (ohne Gewähr): B.M. hat damals "5x lebenslänglich" bekommen. 1986 wurde aber das Gesetz so geändert, dass kein "mehrfach lebenslänglich" mehr verhängt werden kann, sondern nur "lebenslänglich". Die Mindesthaft für "lebenslänglich" bei Mord beträgt 15 Jahre, danach kann geprüft werden, ob eine Haftentlassung möglich ist. Es gibt keine klare Regelung, wie viele Jahre Mindesthaft bei Mehrfachmördern erforderlich sind, bis eine solche Prüfung erfolgt, sondern das wird im Einzelfall entschieden. Bei B.M. wurden 24 Jahre festgelegt. Die sind nun um, und deswegen fand die Prüfung statt. Weil keine Gefahr erneuter Straftaten gesehen wird, ist B.M. freigekommen. Reue ist dafür nicht notwendig. Bei Christian Klar ist es anders, weil er seine Mindesthaft noch nicht abgesessen hat (ich weiß nicht, wie lang sie ist). Er hat den Bundespräsidenten um "Gnade" ersucht. Für "Gnade" (so meinte die Zeitung im Kommentar) sei hingegen durchaus Reue zu erwarten. |
||
|
|||
![]() ![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.07.2025 - 08:11 |