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Beitrag
#1
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
das urteil ist gesprochen. die raf-terroristin brigitte mohnhaupt kommt nach dem ende der im urteil festgelegten mindestverbüssungsdauer von 24 jahren ende märz auf bewährung frei.
die reaktionen auf diesen richterspruch könnten unterschiedlicher nicht sein. und so ganz eindeutig will meine eigene reaktion nun auch nicht ausfallen. ausgehend davon, dass der strafvollzug ja auf resozialisierung ausgerichtet ist, und nicht auf pure busse, sollte eine 24jährige haft durchaus genug sein, zumal alle instanzen davon überzeugt sind, dass keine gefahr von brigitte mohnhaupt mehr ausgeht, scheint es mir angemessen zu sein sie freizulassen. zumal in vergleichbaren fällen genauso verfahren wird. andererseits wundern mich die strafzumessungen unserer gesetze immer wieder. und gesetzeslücken. da kommt ein zweifacher mörder nach zehn jahren auf freien fuss und, weil es im zuge der deutschen einheit eine 'deckungslücke' in den gesetzen gibt, wird er nicht in eine psychatrie eingewiesen, was alle verantwortlichen für sinnvoll halten würden, weil sie ihn nach wie vor als gefährlich einstufen, sondern er wird überwacht. von 30 beamten rund um die uhr im schichtdienst. sowas kann sich doch kein staat ernsthaft leisten wollen... oder? :gruebel: |
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Beitrag
#2
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Salzstreuerin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 94 Userin seit: 24.12.2006 Userinnen-Nr.: 3.890 ![]() |
zu "akuten" RAF-zeiten, anlässlich und noch den verurteilungen der probantInnen, als auch im vollzug hat die executive mehr als einmal, gesetze zumindest gebeugt.
in dieser ganzen hysterie, jedoch nie zugunsten der verurteilten, sondern immer dagegen. Es hat aus dem in-und ausland dazu reichlich hinweise auf diese mißstände und apelle deswegen gegeben, ohne dass sich der staat oder die rechtsprechung auch nur einen deut bewegt hätte. es beugte sich das gesetz öfter mal dem hunger nach vergeltung. jeder oder jede im inland, die sich damals berufen fühlte, offen oder gar öffentlich gegen diese stillschweigende, einvernehmliche rechtsbeugung wandte, lief gefahr auf die gleiche schiene wie die RAF geschoben zu werden, oder sich zumindest als ausgewiesene sympathisantin bei jeder gelegenheit rechfertigen zu müssen, bzw. heftige probleme bei der berufswahl oder der berufsausübung zu bekommen. das bezog sich nicht nur auf beamte, und menschen im öffentlichen dienst, das betraf alle und ganz besonders journalistInnen. der verfassungsschutz brach damals gesetze und unterlief vorschriften wie es ihm gefiel. heute weiß das fast niemand mehr und die meisten erinnern sich nur noch höchst ungern daran. manchmal frage ich mich schon, wo denn die ganze damals kennengelernte staatliche entschlossenheit geblieben ist, wenn es z.b. heute darum geht rechtsextremisten frühzeitig und entschlossen genug ins handwerk zu legen.... Der Beitrag wurde von romaine bearbeitet: 14.Feb.2007 - 09:14 |
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