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Beitrag
#1
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
das urteil ist gesprochen. die raf-terroristin brigitte mohnhaupt kommt nach dem ende der im urteil festgelegten mindestverbüssungsdauer von 24 jahren ende märz auf bewährung frei.
die reaktionen auf diesen richterspruch könnten unterschiedlicher nicht sein. und so ganz eindeutig will meine eigene reaktion nun auch nicht ausfallen. ausgehend davon, dass der strafvollzug ja auf resozialisierung ausgerichtet ist, und nicht auf pure busse, sollte eine 24jährige haft durchaus genug sein, zumal alle instanzen davon überzeugt sind, dass keine gefahr von brigitte mohnhaupt mehr ausgeht, scheint es mir angemessen zu sein sie freizulassen. zumal in vergleichbaren fällen genauso verfahren wird. andererseits wundern mich die strafzumessungen unserer gesetze immer wieder. und gesetzeslücken. da kommt ein zweifacher mörder nach zehn jahren auf freien fuss und, weil es im zuge der deutschen einheit eine 'deckungslücke' in den gesetzen gibt, wird er nicht in eine psychatrie eingewiesen, was alle verantwortlichen für sinnvoll halten würden, weil sie ihn nach wie vor als gefährlich einstufen, sondern er wird überwacht. von 30 beamten rund um die uhr im schichtdienst. sowas kann sich doch kein staat ernsthaft leisten wollen... oder? :gruebel: |
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Beitrag
#2
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Forumsphantom ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.228 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 29 ![]() |
Ich möchte gerne hier meine grundsätzliche Meinung äussern, ohne das ich (bis jetzt) detaillierte Kenntnisse über die Gesetzeslage usw. habe.
Ich finde die Freilassung von Frau Mohnhaupt in Ordnung, da sie wohl jetzt ihre Mindeststrafe abgebüßt hat. Wenn unsere Rechtsprechung so ist, dass lebenslänglich nicht lebenslänglich ist, dann soll es so sein. Da sehe ich auch keinen Unterschied, ob der Mord aus politischen oder aus persönlichen Gründen begangen worden ist. Andererseits stellt sich mir die Frage, ob ein Mensch der einen anderen Menschen getötet hat überhaupt jemals wieder freikommen sollte, bzw. ob hier 25 Jahre angemessen sind. Wobei dieses wiederum sicherlich nicht pauschal zu beurteilen ist. Von einer öffentlichen Reue-Bekundung halte ich nicht viel, ich befürchte dahinter wohl zuviel Sensationslust, Heuchlerei und vielleicht auch Schauspielerei. Was dann ein privates Gespräch mit den Angehörigen der Opfer angeht, das wäre durchaus ein Ansatz, wenn es von beiden Seiten so überhaupt möglich ist. Bei der Frage, ob noch eine Gefahr von Frau Mohnhaupt ausgeht, denke ich das dies sicherlich viel weniger der Fall ist, als von einem Mörder aus persönlichen Zielen. Ich denke die RAF hat aus politischen Gründen gehandelt und diese gibt es jetzt nicht mehr. Die Taten der RAF hatten wohl immer einen Hintergrund und waren nicht "nur" willkürliches morden (aber ich will hier keinesfalls dieses in irgendeiner Form runterspielen!). Diese Menschen hatten wohl ihre Ideale, die aber jetzt einfach nicht mehr in unsere Zeit passen. Schlussendlich gibt es dann wohl keinen Grund mehr irgendwas mit Gewalt durchsetzten zu wollen!? Schade das das ganze von den Medien wieder so aufgeputscht wird, aber vielleicht gibt es jetzt doch noch einen Abschluss für Opfer und Täter in irgend einer Form. :unsure: Der Beitrag wurde von anuk bearbeitet: 14.Feb.2007 - 01:51 |
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