lesbenforen.de

Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

> Bitte beachten

Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.

Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.


Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

> meinungsfreiheit, wie weit darf sie reichen?
strafe für holocaust-leugner?
Du kannst das Ergebnis dieser Abstimmung erst ansehen, wenn du abgestimmt hast. Bitte melde dich an und stimme ab, um das Ergebnis dieser Umfrage zu sehen.
Abstimmungen insgesamt: 24
Gäste können nicht abstimmen 
blue_moon
Beitrag 16.Feb.2007 - 11:49
Beitrag #1


strösen macht blau!
************

Gruppe: Admin
Beiträge: 12.621
Userin seit: 24.08.2004
Userinnen-Nr.: 12



gestern ist nach eineinhalb jahren prozess ein urteil im fall zündel gesprochen worden. ah, ja. das ist kein fall, der pausenlos schlagzeilen produziert hat, aber für unendliches kopfschütteln immer wieder gut ist.

ernst zündel, ende der fünfziger jahre nach kanada ausgewandert, hat von da aus immer wieder penetrant den holocaust geleugnet. nicht nur das, er hat seine meinung auch publik gemacht - in rundbriefen, auf webseiten etc. nach einigem hin und her ist er dann an die bundesrepublik ausgeliefert worden und musste sich vor gericht verantworten. das urteil ist gestern gesprochen worden: fünf jahre muss der mann nun hinter gitter.

im prozess hatte nicht nur er, sondern auch seine verteidiger eine bühne, die sie genutzt haben. das zu grossen teilen rechtsradikale publikum hat das dankbar zur kenntnis genommen. die anwältin (artikel) musste aus dem gerichtssaal getragen werden, weil sie nicht mehr zu bändigen war, die anwälte haben ihre papiere grundsätzlich mit 'heil hit*er' unterschrieben. der ganze prozess war eine unerträgliche propaganda für diese ewig gestrigen, ignoranten menschenverächter.

in der zeit gibt's heute einen kommentar dazu - klick tenor: in anderen staaten (z.b.: grossbritannien und usa) gilt die meinungsfreiheit auch z.b. für hartnäckige leugner des holocaust. eine demokratie muss solche 'irren' aushalten können. der bekanntheitsgrad eines ernst zündel wäre heute noch kleiner, hätte dieser prozess nicht stattgefunden.

wie seht ihr das? wie weit darf die meinungsfreiheit reichen? 'die freiheit ist immer nur die freiheit der andersdenkenden'? wo muss schluss sein, wen muss die einschränkung von freiheitsrechten schützen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
 
Start new topic
Antworten
Firefly
Beitrag 16.Feb.2007 - 17:13
Beitrag #2


Gut durch
************

Gruppe: Members
Beiträge: 725
Userin seit: 09.11.2006
Userinnen-Nr.: 3.728



Wahrscheinlich geht es vor allem ums Prinzip: Wenn heute "erlaubt" wird, den Holocaust zu leugnen, ist es in einigen Generationen (wenn die Zeitzeugen allesamt tot sind) vielleicht die Regel, und niemand kann dem mehr etwas entgegensetzen.
Wenn die Leugnerei heute bekämpft wird, bleibt die Problematik lebendiger. Würden solche Leute totgeschwiegen und bliebe ihr Fall undokumentiert, könnte das große Vergessen aufkommen - meiner Ansicht nach schlimmer als die Publicity, die anders erzeugt wird (und eine demonstrative - meines Erachtens sehr wichtige - Gegenbewegung erzeugt!).

QUOTE
Doch was noch schwerer wiegt, sie unterhöhlen die durch den Artikel 5 Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit. Dieses Recht, jede noch so abwegige These, aber auch jeden Unsinn und sogar schlimme Unwahrheit verbreiten zu dürfen, findet seine Einschränkung lediglich dort, wo konkrete Personen verunglimpft und Persönlichkeitsrechte verletzt werden.


Stimmt das?
Wer den Holocaust verleugnet, um den Nationalsozialismus erneuern zu können, kämpft doch an sich gegen den Staat und muss sich infolgedessen auch von einigen Grundrechten verabschieden (Art. 18 GG: "Wer die Freiheit der Meinungsäußerung (...) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.")
Konkret gegen Personen muss sich die Meinungsfreiheit also nicht wenden, um gegen die Verfassung zu sein. Beim Holocaust wäre es natürlich ein Problem nachzuweisen, inwiefern die Leugnung auf demokratiefeindliche Tätigkeiten hinweist (was für mich angesichts dieser Anwältin keine Frage ist).
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Beiträge in diesem Thread


Reply to this topicStart new topic
1 Besucherinnen lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Userinnen: 0)
0 Userinnen:

 



Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 07.07.2025 - 21:38