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> meinungsfreiheit, wie weit darf sie reichen?
strafe für holocaust-leugner?
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Abstimmungen insgesamt: 24
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blue_moon
Beitrag 16.Feb.2007 - 11:49
Beitrag #1


strösen macht blau!
************

Gruppe: Admin
Beiträge: 12.621
Userin seit: 24.08.2004
Userinnen-Nr.: 12



gestern ist nach eineinhalb jahren prozess ein urteil im fall zündel gesprochen worden. ah, ja. das ist kein fall, der pausenlos schlagzeilen produziert hat, aber für unendliches kopfschütteln immer wieder gut ist.

ernst zündel, ende der fünfziger jahre nach kanada ausgewandert, hat von da aus immer wieder penetrant den holocaust geleugnet. nicht nur das, er hat seine meinung auch publik gemacht - in rundbriefen, auf webseiten etc. nach einigem hin und her ist er dann an die bundesrepublik ausgeliefert worden und musste sich vor gericht verantworten. das urteil ist gestern gesprochen worden: fünf jahre muss der mann nun hinter gitter.

im prozess hatte nicht nur er, sondern auch seine verteidiger eine bühne, die sie genutzt haben. das zu grossen teilen rechtsradikale publikum hat das dankbar zur kenntnis genommen. die anwältin (artikel) musste aus dem gerichtssaal getragen werden, weil sie nicht mehr zu bändigen war, die anwälte haben ihre papiere grundsätzlich mit 'heil hit*er' unterschrieben. der ganze prozess war eine unerträgliche propaganda für diese ewig gestrigen, ignoranten menschenverächter.

in der zeit gibt's heute einen kommentar dazu - klick tenor: in anderen staaten (z.b.: grossbritannien und usa) gilt die meinungsfreiheit auch z.b. für hartnäckige leugner des holocaust. eine demokratie muss solche 'irren' aushalten können. der bekanntheitsgrad eines ernst zündel wäre heute noch kleiner, hätte dieser prozess nicht stattgefunden.

wie seht ihr das? wie weit darf die meinungsfreiheit reichen? 'die freiheit ist immer nur die freiheit der andersdenkenden'? wo muss schluss sein, wen muss die einschränkung von freiheitsrechten schützen?
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seeker
Beitrag 17.Feb.2007 - 16:10
Beitrag #2


Vorspeisenexpertin
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Userin seit: 10.02.2007
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Das Leugnen des Holocaust unter Strafe zu stellen, finde ich so, wie es praktiziert wird, OK. Vor allem, da in aller Regel nicht jemand angeklagt wird, weil er im privaten Kreis bezweifelt, ob das alles so und in diesem Ausmaß und ob es nicht auch gute Deutsche usw. usf.
Ich habe den Eindruck, dass hier keine privaten Bedenken, sondern Manipulation und Volksverhetzung in Schach gehalten werden sollen.
Würde ersteres konsequent verfolgt, würde ich evtl. die Stirn runzeln (, Freiheit des Andersdenkenden und so...).
Aber hier ist ja wohl mal wieder massiv Propaganda betrieben worden (, ehrlich gesagt weigere ich mich, die Zundel-Site aufzusuchen, um's selbst zu prüfen).
Ich denke, dass es nicht unter das Toleranzkriterium fällt, wenn eine Geisteshaltung die Würde, Freiheit und Unversehrtheit anderer Menschen oder Gruppen gefährdet.
Ich frage mich schon, ob es eine schützenswerte Meinung ist, die besagt, dass es ja so schlimm nicht gewesen ist, wenn "NUR" 80.000-120.000 Menschen ermordet wurden. (Diese Zahl wurde im Prozess als reale Holocaust-Bilanz angeführt.)
Irgendein schlauer Mensch (wer?) hat mal gesagt: "Die einzig erlaubte Intoleranz ist die gegenüber Intoleranz."

Vielleicht kommt sich der eine oder andere nicht ernst genommen vor, wenn man ihm "vorschreibt", was er zu hören bekommen soll und was nicht. Andererseits habe ich den Eindruck, dass es tatsächlich manchmal schwierig ist, ein Scheinargument von einem richtigen zu unterscheiden. Inbesondere, da leider nicht alle (Neo-)Nazis und Rechten dumm sind, ist ihre Argumentation bisweilen wirklich kaum zu durchbrechen.
Ich vermute, hier soll verhindert werden, dass jemand, der die Existenz des Holocaust verteidigt, in öffentlichen Diskussionen unterliegt, und damit das zweifelnde, uninformierte, dumme Publikum sich vom Gegenteil überzeugen lässt. Ist zwar eine gehässige Beschreibung von Zuhörern, jedoch eine wohl nicht immer unzutreffende.

Übrigens fand ich die Argumentation der Staatsanwaltschaft bezüglich des Leugnens genial.
(Sinngemäß: Es ist letztendlich belanglos [für den Prozess], ob der Holocaust stattgefunden hat oder nicht, sein Leugnen steht in Deutschland unter Strafe!)
Mir scheint, damit wurde sehr elegant die Position der Gegenseite untergraben, die sich, soweit ich weiß, vor allem darauf gestützt hat, dass es den Massenvernichtung nicht gegeben hat ( -Wenn dem so ist, dann wüsste ich eigentlich gerne, woran einige meiner Vorfahren sonst gestorben sein sollen :gruebel: ).

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