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Beitrag
#1
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don't care ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 34.734 Userin seit: 21.01.2005 Userinnen-Nr.: 1.108 ![]() |
Ein Versandhändler ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er in seinem Geschäft durchgestrichene Nazi-Symbole vertrieben hat: klick
Was haltet ihr von der Tabuisierungspolitik des LG Stuttgart? Ich find jedenfalls die Reaktion von Frau Roth seeeeeeehr gut. :zustimm: |
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Beitrag
#2
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 321 Userin seit: 25.02.2007 Userinnen-Nr.: 4.113 ![]() |
@ blue moon: Also, ganz so einfach kann man es sich sicherlich nicht machen. Es ist ganz oft so, daß Gerichte- egal auf welchem GEbiet- eine Entscheidung der höheren Rechtsprechung herbeiführen wollen- und das funktioniert eben so, daß sie ein Urteil fällen, bei dem sie sich sicher sind, daß es dem BGH oder dem BVerfG vorgelegt wird. So war es auch bei dem Urteil um den Kanibalen von Rotenburg- die Richter in der ersten Instanz wussten sehr wohl, daß ihr Urteil "falsch" war- jedoch sind unsere Gerichte an die AUslegung der höchsten Rechtsprechung gebunden. Und wenn diese Rechtsprechung über den Haufen geschmissen werden soll, dann funktioniert das nur darüber, daß die erst- oder zweitinstanzlichen Gerichte ihnen eine Vorlage geben- wie eben auch hier. Ich glaube nicht, daß es sich bei dem Urteil des OLG Stuttgart um ein Urteil aus Überzeugung der Richter gehandelt hat- vielmehr wollten diese Richter gerade, daß der BGH angerufen und damit einen Präzidensfall entscheiden muß.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 12.07.2025 - 06:01 |