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Beitrag
#1
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don't care ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 34.734 Userin seit: 21.01.2005 Userinnen-Nr.: 1.108 ![]() |
Ein Versandhändler ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er in seinem Geschäft durchgestrichene Nazi-Symbole vertrieben hat: klick
Was haltet ihr von der Tabuisierungspolitik des LG Stuttgart? Ich find jedenfalls die Reaktion von Frau Roth seeeeeeehr gut. :zustimm: |
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Beitrag
#2
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 321 Userin seit: 25.02.2007 Userinnen-Nr.: 4.113 ![]() |
@ blue moon: Es gibt Voraussetzungen, unter denen eine Anklage angenommen werden muß- wenn diese Voraussetzungen vorliegen, dann muß das Gericht die Anklage annehmen und auch verhandeln. So war es auch in Stuttgart- die Anklage war zulässig, also mußte verhandelt werden. Und die StA kann nicht in Revision gehen, wenn die Anklage vorher abgewiesen worden ist. Ich sage ja gar nicht, daß das deutsche REchtssystem immer Sinn macht- aber es gibt bestimmte prozessuale Regeln (sprich: Gesetze), die eingehalten werden müssen. Und das ist hier gemacht worden. Es ist traurig, aber es braucht manchmal einfach eines solchen Falles um ein solch- vielleicht überfälliges- Urteil zu bekommen. Traurig, aber wahr.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.05.2025 - 17:48 |