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Beitrag
#1
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10.593 Userin seit: 15.04.2005 Userinnen-Nr.: 1.477 ![]() |
habs vorher im radio gehört
Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit Koran Bericht siehe hier als ob es eine Rolle spielt woher die Eheliche Gewalt kommt. Sind Muslima Menschen zweiter Klasse? :flaming: |
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Beitrag
#2
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Strösenschusselhai ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 ![]() |
Kommt ganz darauf an, wie folgende Sure zu verstehen ist:
"Und wenn ihr befürchtet, daß [die] Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch [wieder] gehorchen, dann unternehmt nichts gegen sie" (4,3) Das Schlagen im Affekt ist (auch bei wörtlicher Auslegung) zwar damit deutlich ausgeschlossen, nicht aber körperliche Gewalt als bedachtes Züchtigungsmittel. Dennoch rechtfertigt auch das wörtliche Auslegen dieser Aussage des Koran nicht die Billigung häuslicher Gewalt durch ein Mitglied der deutschen Judikative. Der Beitrag wurde von shark bearbeitet: 21.Mar.2007 - 20:48 |
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