![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.
Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|
don't care ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 34.734 Userin seit: 21.01.2005 Userinnen-Nr.: 1.108 ![]() |
Ein Versandhändler ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er in seinem Geschäft durchgestrichene Nazi-Symbole vertrieben hat: klick
Was haltet ihr von der Tabuisierungspolitik des LG Stuttgart? Ich find jedenfalls die Reaktion von Frau Roth seeeeeeehr gut. :zustimm: |
|
|
![]() |
![]()
Beitrag
#2
|
|
Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 321 Userin seit: 25.02.2007 Userinnen-Nr.: 4.113 ![]() |
@ blue moon: Wir juristen haben einen Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Es muß irgendwie ja erst eine Situation geschaffen werden, aufgrund derer ein STA oder ein Richter eingreifen kann. Und woher willst Du das wissen, vielleicht gab es in letzter Zeit ja auch Urteile in dieser Richtung, aber Ankläger und Beklagte haben da die REchtsprechung einfach so hingenommen. Es ist leider so, daß bestimmte Gerichte in Deutschland sich durch eine bestimmte politische Gesinnung auszeichnen. Wenn man also an einen solchen Richter gerät bzw. an eine solche STA, dann kommt es gar nicht dazu, daß es zur Vorlage an den BGH kommt. Ich habe gerade mal in der Rechtsdatenbank nachgeguckt- es gab gerade in den 60ern, 70ern und 80 ern einige Urteile in diese Richtung- immer mit dem Argument, daß diese Symbole das Augenmerk nun mal auf die Symbole lenken, gegen die sie sich eigentlich richten- und da hatte man, als Lehren aus der Nazi- Zeit, einfach Angst, daß diese Symbole sich wieder einprägen, zum alltag gehören und daß eben der Strich dadurch eher in den Hintergrund rückt. Sicher kann man manchmal zweifeln, wie so etwas abläuft- aber es gibt in Deutschland nun mal bestimmte Gesetze, an die man sich halten muß- das gilt für das Prozessuale wie für das materielle Recht. Und so lange sich niemand daran gestört hat, kann eine solch tradierte Rechtsprechung auch nicht über den Haufen geworfen werden. Diese Diskussion ist jetzt aber auch müßig- das Urteil ist gesprochen, die Gesetzesauslegung klar gemacht worden- das ist es doch, worauf es Dir ankommt, und da ist es doch überflüssig, darüber zu diskutieren, warum erst jetzt oder auf welchem weg.
|
|
|
![]() ![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.05.2025 - 18:04 |