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Beitrag
#1
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Vorspeisenexpertin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 69 Userin seit: 07.06.2007 Userinnen-Nr.: 4.580 ![]() |
Hi,
wie ist das wenn ich meine süße zur Frau nehme, werden die Kinder dann auch ihren Namen bekommen? - Und muss der Vater dazu auch zustimmen? - Und bekomme ich dann immer noch Unterhalt vom Vater? Wäre nett wenn mir da jemand weiter helfen könnte. Ciao Ciao Katja |
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Beitrag
#2
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Vorspeisenexpertin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 69 Userin seit: 07.06.2007 Userinnen-Nr.: 4.580 ![]() |
Hi ich habe auf dem Jugendamt nachgefragt wengen dem Unterhalt. (da der Vater nicht zahlen wollte/konnte, lief es als Unterhaltsvorschuss übers Jugendamt). Ich erkundigte mich bei denen wie das mit dem Unterhalt dann ist und die meinten der Vater bleibt trotzdem Unterhaltspflichtig.
Auf dem Standesamt fragte ich dann nach wie das mit dem Nachnamen ist. Ob ich ihren Namen annhemen kann (was natürlich geht), und wegen der Kinder habe ich mich dann eben auch erkundigt, und es ist überhaupt kein Problem damit sie auch ihren Namen bekommen könnten. Nicky könnte sogar die Kinder dann in ihre Krankenversicherung aufnehmen. Was ja aber nicht nötig ist, denn sie sind ja mit ihrem Vater versichert. So wurde mir das gesagt. Ich habe auch Merkblätter mitbekommen, da steht das auch alles drin. LG Katja |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.07.2025 - 10:46 |