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Beitrag
#1
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Satansbraten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 652 Userin seit: 06.09.2004 Userinnen-Nr.: 272 ![]() |
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Beitrag
#2
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Filterkaffeetrinkerin ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Userin seit: 26.08.2004 Userinnen-Nr.: 137 ![]() |
eine schwierige frage... persönlich bin ich der auffassung, dass die bestehenden regelungen für die entnahme von DNA-proben ausreichend sind. soweit ich weiß sind diese gebunden an bestimme deliktformen (z.b. sexualstraftaten, körperverletzung). denn bei den meisten mir im moment in den sinn kommenden ermittlungen, die durch die presse gingen, handelte es sich stets um solche straftaten. wiefelspütz von der spd hatte in einem interview den 'klassischen' fingerabdruck mit dem 'genetischen' fingerabdruck verglichen und er vertrat die meinung, dass beide ermittlungstechniken in gleicher weise angewendet werden sollten. schließlich nehme man ja von jeder person, die tatverdächtig sei auch deren fingerabdrücke. was spricht also dagegen in gleicher weise gebrauch von DNA-proben zu machen? sind beide formen des 'fingerabdruckes' tatsächlich gleich? natürlich bin ich der festen überzeugung, dass die techniken der DNA analyse die ermittlungsarbeit in vielen fällen entscheidend voranbringt. aber entsteht hier nicht wieder eine vorstellung der 'allmacht' von technik? verbirgt sich nicht vielleicht auch die hoffnung dahinter, man könne alle verbrechen aufklären oder vielleicht sogar die kriminalität insgesamt auf einen minimalen prozentsatz reduzieren? viele frage aber wenn es einen volksentscheid zu diesem thema gäbe, würde ich mich wohl gegen das anlegen einer 'gendatenbank' für alle straftaten aussprechen. lg ine |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.05.2025 - 13:55 |