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Beitrag
#1
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Satansbraten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 652 Userin seit: 06.09.2004 Userinnen-Nr.: 272 ![]() |
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Beitrag
#2
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.084 Userin seit: 21.10.2004 Userinnen-Nr.: 633 ![]() |
Ich verstehe die Aufregung um den Datenschutz nicht so ganz.
1. Beim genetischen Fingerabdruck wird ja nicht die gesamte Erbinformation gepeichert, sondern nur ein keiner Ausschnitt, der eben gerade ausreicht, um unverwechselbare Informationen zu liefern, aber keine weiteren Rückschlüsse auf den "Träger" zuläßt. 2. Ich finde es nicht besonders sinnvoll, den g.F. nur bei besonders schweren Straftaten zu erlauben, denn kein Straftäter fängt mit schweren Straftaten, die kriminelle Karriere beginnt mit "kleineren" Delikten. Das heisst, wenn man einen Mörder ermitteln will, kann man ihn (im Prinzip) bisher nur unter den Mördern suchen. Das macht irgendwie keinen Sinn. 3. Was immer vergessen wird: nur STRAFTÄTER werden erkennungsdienstlich behandelt, nicht jeder brave Bürger auf der Straße (in gewissem Sinne sind da Kundenkarten eine größere Bedrohung für den allgemeinen Datenschutz). Es geht also in erster Linie um Täter – gegen die man die Opfer schützen Muss. Auch das, der Schutz der Opfer, gerät m.E. etwas in den Hintergrund. 4. Ich glaube, dass der genetische Fingerabdruck dem normalen Fingerabdruck äquivalent ist und auch genauso behandelt werden sollte. Die Technik schreitet fort und alle 50 bis 100 Jahre darf man die Kriminaltechnik ruhig mal anpassen. edit: noch'n Komma Der Beitrag wurde von Diana bearbeitet: 20.Jan.2005 - 11:06 |
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