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Beitrag
#1
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a.D. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 8.380 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 5 ![]() |
Kann eine Langzeitarbeitslose es sich leisten, ein Arbeitsangebot in einem Bordell abzulehnen?
Näheres in der taz |
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Beitrag
#2
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Reisefreudige Nacht-zum-Tag-Macherin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.215 Userin seit: 04.12.2004 Userinnen-Nr.: 869 ![]() |
Das im taz-Artikel angesprochene Prostitutionsgesetz findet sich z.B. auf der Website des Bundesfamilienministeriums: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abtei...roperty=pdf.pdf
Bin keine Juristin, aber warum sich dies gegen eine "Arbeits"-Vermittlung anwenden ließe, die ja keinen eigenen wirtschaftlichen Vorteil aus der Prostitution zieht (und insofern nicht wegen Zuhälterei belangt werden kann), ist für mich nicht klar erkennbar. :a11: |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.07.2025 - 10:56 |