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Beitrag
#1
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a.D. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 8.380 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 5 ![]() |
Kann eine Langzeitarbeitslose es sich leisten, ein Arbeitsangebot in einem Bordell abzulehnen?
Näheres in der taz |
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Beitrag
#2
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Reisefreudige Nacht-zum-Tag-Macherin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.215 Userin seit: 04.12.2004 Userinnen-Nr.: 869 ![]() |
Monster und Schockreaktionen hatte ich nicht bemerkt, es ging mir darum, daß das Fehlen von Zumutbarkeitsregelungen (in unterschiedlichsten Fällen) ein potentielles Problem ist und (mündliche?) Selbstverpflichtungen/Kulanzregelungen von Behörden angesichts des politischen Klimas hierzulande keine große Sicherheit geben. Dieser Teil der Hartz-Gesetzgebung sieht für mich aus wie der Versuch, "elegant" das Grundrecht auf freie Berufsausübung zu umschiffen, das den Zwang zu bestimmten Arbeiten ausdrücklich verbietet, und da finde ich etwas Hellhörigkeit nicht fehl am Platz. Sei's drum.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.07.2025 - 10:55 |