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Beitrag
#1
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Salatfee ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 164 Userin seit: 07.01.2005 Userinnen-Nr.: 1.037 ![]() |
Ich frage mich ob man einen Rentenanspruch bei einer eingetragenen Lebensgemeinschaft hat.
Kann mir jemend weiter helfen...... |
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Beitrag
#2
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... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17.466 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 17 ![]() |
in Blue´s gepostetem Beitrag "wenn HEten die Homoehe entdecken" kannst Du einige Infos entnehmen. Alle anderen Rentenansprüche wie Altersrente, oder Rente wegen Erwerbsminderung sind allein auf Deine Person bezogen und je nach Arbeitsverhältnis bekommst Du pro Jahr sogenannte Entgeltpunkte auf Dein Rentenkonto gutgeschrieben, aus denen sich die Altersrente sowie die Erwerbsminderungsrente berechnet. Kindererziehungs-, Schul- und Ausbildungszeiten werden berücksichtigt, jedoch anders berechnet. Somit ist eine Berechnung einer Hinterbliebenenrente nicht einfach, da die Berechnung der Altersrente für einen Laien bereits unmöglich ist und jemand mit Ahnung (bei vollständigen Unterlagen) ebenso Stunden dafür braucht. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 12.05.2025 - 00:35 |