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Beitrag
#1
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a.D. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 8.380 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 5 ![]() |
Kann eine Langzeitarbeitslose es sich leisten, ein Arbeitsangebot in einem Bordell abzulehnen?
Näheres in der taz |
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Beitrag
#2
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... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17.466 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 17 ![]() |
Mit einer solchen Aussage wäre ich extrem vorsichtig, genauso wie mit jener, die Dein kompletter Beitrag widerspiegelt. Ein Amtsarzt an Vorschriften gebunden, nach denen er beurteilen darf und selbst wenn er die Tauglichkeit bestätigt, hat der Arbeitnehmer noch immer das Recht einen weiteren Mediziner zu Rate zu ziehen. Desweiteren befinden Amtsärzte, ob ein junger Mensch gewisse Berufsgruppen wählen sollte, oder er eben diesen Beruf nicht ausüben kann. Das hat mit dem Schutz des jungen Menschen in seiner späteren Laufbahn zu tun, denn ihm wäre nicht geholfen, wenn ein körperliches Problem seinen Beruf nach zwei Jahren behindert und er diesen nicht mehr ausüben kann. Das wird aber schon seit Jahren praktiziert und zb wählt ja auch der Bund dieses Verfahren um Grundwehrdienstleistende auszumustern. Zum eigentlichen Thema. Ich finde es schon relativ dreist zu behaupten, dass die steigenden Arbeitslosenzahlen Frauen in zunehmendem Maße in das - wie Du es betitelst - horizontale Gewerbe treiben. So locker leicht ist das nicht. Und den Satz
möchte ich ebenso anfechten. Ich habe mal ein wenig recherchiert und zwei Zahlen gefunden, die sich beide auf 400.000 Prostituierte in Deutschland belaufen.
Eine Angabe ist der Stand 2001 die andere von Ende 2003. Von daher nehmen die Zahlen nicht so zu, wie Du das gerade darstellst. Desweiteren ist diese Idee der Möglichkeit zur sexuellen Dienstleistung aus den Köpfen der ALG II - sprich Hartz IV - Machern entsprungen. Jener wurde von der Bundesagentur für Arbeit sofort widersprochen. Ulrich Waschki, der Leiter der Zentrale in Nürnberg spricht sich dafür aus, dass niemandem das Geld gekürzt wird, wenn er ein solches Angebot ablehnt. Die Agenturen für Arbeit handeln nach dem Grundsatz im Sozialgesetzbuch und vermitteln somit keine sittenwidrige Arbeiten. Und dies stellen die sexuellen Dienstleistungen in den Augen der Bundesagenturen für Arbeit dar. Dein "Späßchen" am Rande mit der Frau ohne Unterleib im Zirkus finde ich genauso zu überdenken, wie den Rest Deiner Aussage, tut mir leid. *nachdenklich lilith |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.07.2025 - 10:58 |