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Beitrag
#1
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a.D. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 8.380 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 5 ![]() |
Kann eine Langzeitarbeitslose es sich leisten, ein Arbeitsangebot in einem Bordell abzulehnen?
Näheres in der taz |
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Beitrag
#2
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Adiaphora ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.987 Userin seit: 14.10.2004 Userinnen-Nr.: 596 ![]() |
zu den fürsorgepflichten eines jeden arbeitgebers gehört es hier in deutschland,
- die gesundheit und das leben der arbeitnehmerin zu schützen, - die persönlichkeit der arbeitnehmerin zu wahren und zu schützen sowie - das eigentum und das vermögen der arbeitnehmerin zu schützen. der sozialen zwangslage, in der sich viele prostituierte gegenwärtig befinden, könnte in meinen augen sehr sinnvoll begegnet werden, wenn eine verletzung dieser pflichten zukünftig auch im "horizontalen gewerbe" juristisch verfolgt werden würde. ich würde mir sehr wünschen, dass der eingeschlagene weg einer legalisierung dazu beiträgt, den frauen, die sich entschließen, als prostituierte zu arbeiten, den rechtsstaatlichen rückhalt geben zu können, dessen sich eine arbeiterin in jeder anderen branche sicher ist. aus diesem grund finde ich eine moralische diskussion über das berufsbild einer prostitution nicht wirklich hilfreich. mich interessiert viel mehr, wie es möglich wird, dass eine staatsmacht, die es in betracht zieht, ihre sozialen leistungen von der bereitschaft einzelner abhängig zu machen, die arbeit in einem bordell anzunehmen, in die position kommt, die wahrung der arbeitnehmerinnenrechte in diesem bordell sicherzustellen. solange es usus ist, frauen durch körperliche misshandlung, gewaltandrohung und finanzielle abhängigkeit in der prostitution zu halten, ist eine "rechtsstaatlichkeit" im horizontalen gewerbe einfach nicht gegeben. allerdings kann ich mir sehr wohl vorstellen, dass es in zukunft "dienstleistungsunternehmen" geben kann, in denen männer und frauen sexuelle dienste freiwillig und ebenso selbstverständlich kommerziell anbieten, wie andere menschen psychotherapeutische, juristische oder kreative dienstleistungen. Der Beitrag wurde von DerTagAmMeer bearbeitet: 19.Feb.2005 - 15:26 |
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