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Beitrag
#1
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Satansbraten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 550 Userin seit: 25.08.2004 Userinnen-Nr.: 55 ![]() |
Ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz
...zwischen Selbstbestimmungsrecht und Personenschutz Nachdem die Datenschutzregelungen auf einer Seite verschärft und auf der anderen gelockert wurden, fiel mir an einer Stelle das Arzt- Patienten Verhältnis ins Auge. Informationen diesbezüglich haben ja manchmal seltsame Regelungen. So darf dir dein Arzt z.B. nicht ohne Grund, also frei heraus einfach so deine (eigene, wohlgemerkt!) Blutgruppe sagen. Die offizielle Begründung lautet- aus Datenschutzgründen. Wieweit hat also der Mensch noch Recht auf seine eigenen Daten? Auf der anderen Seite stehen auch Ärzte immer wieder vor menschlichen Entscheidungen, welche das eigentliche Aufgabenfeld übertreten. Dann habe ich als Beispiel an anderer Stelle das Gewissensproblem eines Bekannten erfahren. [Ich will hier nicht diesbezüglich wegen meines Bekannten diskutieren, er hat seine Entscheidung getroffen. Mich interessiert das Problem an sich, wie man damit umgehen kann- und wie ihr es seht. Mich jedenfalls hat die Situation lange beschäftigt.] Ein Patient von ihm ist intersexuell- er kann also u.a. keine Kinder zeugen. Er ist aber verheiratet und hat 4 Kinder... Seine Intersexualität kam bei einer anderen Untersuchung zutage- er weiß nichts davon. Nun- inwieweit darf ein Arzt in das Leben eines Patienten eingreifen? Auf der einen Seite stehen seine (wenn zwar nicht biologischen, aber gefühlsmäßigen) Kinder, seine Familie, die keinen unglücklichen Eindruck gemacht haben soll, auf der anderen Seite die Wahrheit, die sein Leben und sein Lebensverständnis im Grunde erschüttern wird. Man greift ja nicht nur in sein Leben, sondern auch in das von vier unbeteiligten Kindern ein. Wo ist also der Grad zwischen „Recht“ auf Selbstbestimmung und Personenschutz? Nachdenkliche Grüße, Gilgamesch |
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Beitrag
#2
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Suppenköchin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 104 Userin seit: 25.08.2004 Userinnen-Nr.: 87 ![]() |
Dies ist eine Frage, die in den nächsten Jahrzenhnten zunehmend an Bedeutung gewinnen wird. Der gläserne Mensch – ich denke, so oder so, er wird kommen. Einerseits sind die technischen Möglichkeiten, Daten zu gewinnen und miteinander in Beziehung zu setzen, gegeben und dies wird auch schon sukzessive genutzt und ausgebaut. Andererseits steigt der Hunger nach Daten, worin sich das wachsendes Bedürfnis zeigt, in prekären Situationen Handlungsoptionen und -kontrolle gewährleisten zu können. Beides zusammen wird eine Eigendynamik entwickeln, gegen die der Datenschutz, so wie er in der Vergangenheit positioniert war, zunächst nicht allzuviel ausrichten kann. Allerdings ist m.E. der Versuch erkennbar, die verschiedenen Formen der Datenerhebung offenzulegen und ihre letztendlich kommerzielle Nutzung einzuschränken. Im medizinischem Bereich, der ja - wie z.B. durch die Schweigepflicht deutlich wird - einen besonderen Stellenwert besitzt, dürfte noch viel Datenschutz gegeben sein; ich gehe jedenfalls davon aus, dass Ärzte, Kliniken, KV u.ä. ihre Daten bei sich behalten.
Was du mit diesem Beispiel ansprichst, könnte man fast schon als ein ethisches Dilemma bezeichnen. Soweit ich weiß, sind deshalb auch die rechtlichen Vorgaben bewußt schwammig gehalten – jenseits der Informationspflicht wird es als Teil seiner Aufgabe angesehen, dass der Arzt unter besonderen Umständen die Frage, wann er was dem Patienten sagt, in dessem Sinne abzuwägen hat. Er muss also zunächst seine eigenen Vorstellungen von denen des Patienten unterscheiden können, was alleine schon schwierig genug sein kann, doch das eigentliche Problem ist, dass er nur vermuten kann, wie der Wille des Patienten aussehen könnte; die Verantwortung für mögliche Konsequenzen muss dabei in den Hintergrund treten, die obliegt im Regelfall nicht mehr dem Arzt (würde z.B. im Extremfall der Arzt annehmen, dass der Patient eine solche Information haben will, aber die Gefahr bestünde, dass er anschließend ein Blubad anrichtet, sieht die Sache wieder ganz anders aus). Es handelt sich also um ein Abwägen recht unterschiedlicher grundsätzlicher Überlegungen, die mit viel Unsicherheit verbunden sein kann, weswegen ich eine solche Situation u.U. in die Nähe eines ethisches Dilemmas rücken möchte. Für mich persönlich wäre als Patientin (wie auch als Ärztin) jedenfalls die Informationspflicht eine ganz wesentliche Richtlinie, der zu folgen ist, soweit es nur ginge. Die rechtlichen Aspekte versuchen dies zu erfassen, dienen aber in erster Linie der Absicherung und würde ich zuminderst in diesem Fall nicht all zu hoch bewerten. Der Beitrag wurde von Laura bearbeitet: 05.Sep.2004 - 10:45 |
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