lesbenforen.de

Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

> Bitte beachten

Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.

Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.


Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

> Ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz, zwischen Selbstbestimmungsrecht und Pers
Gilgamesch.Miner...
Beitrag 05.Sep.2004 - 00:40
Beitrag #1


Satansbraten
***********

Gruppe: Members
Beiträge: 550
Userin seit: 25.08.2004
Userinnen-Nr.: 55



Ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz
...zwischen Selbstbestimmungsrecht und Personenschutz

Nachdem die Datenschutzregelungen auf einer Seite verschärft und auf der anderen gelockert wurden, fiel mir an einer Stelle das Arzt- Patienten Verhältnis ins Auge. Informationen diesbezüglich haben ja manchmal seltsame Regelungen. So darf dir dein Arzt z.B. nicht ohne Grund, also frei heraus einfach so deine (eigene, wohlgemerkt!) Blutgruppe sagen. Die offizielle Begründung lautet- aus Datenschutzgründen.
Wieweit hat also der Mensch noch Recht auf seine eigenen Daten?

Auf der anderen Seite stehen auch Ärzte immer wieder vor menschlichen Entscheidungen, welche das eigentliche Aufgabenfeld übertreten.
Dann habe ich als Beispiel an anderer Stelle das Gewissensproblem eines Bekannten erfahren.
[Ich will hier nicht diesbezüglich wegen meines Bekannten diskutieren, er hat seine Entscheidung getroffen. Mich interessiert das Problem an sich, wie man damit umgehen kann- und wie ihr es seht. Mich jedenfalls hat die Situation lange beschäftigt.]
Ein Patient von ihm ist intersexuell- er kann also u.a. keine Kinder zeugen. Er ist aber verheiratet und hat 4 Kinder... Seine Intersexualität kam bei einer anderen Untersuchung zutage- er weiß nichts davon.
Nun- inwieweit darf ein Arzt in das Leben eines Patienten eingreifen? Auf der einen Seite stehen seine (wenn zwar nicht biologischen, aber gefühlsmäßigen) Kinder, seine Familie, die keinen unglücklichen Eindruck gemacht haben soll, auf der anderen Seite die Wahrheit, die sein Leben und sein Lebensverständnis im Grunde erschüttern wird. Man greift ja nicht nur in sein Leben, sondern auch in das von vier unbeteiligten Kindern ein.
Wo ist also der Grad zwischen „Recht“ auf Selbstbestimmung und Personenschutz?

Nachdenkliche Grüße, Gilgamesch
Go to the top of the page
 
+Quote Post
 
Start new topic
Antworten
Laura
Beitrag 05.Sep.2004 - 18:00
Beitrag #2


Suppenköchin
*******

Gruppe: Members
Beiträge: 104
Userin seit: 25.08.2004
Userinnen-Nr.: 87



QUOTE (minerva)
Was heiß das für dich in diesem Fall? Würdest du ihm auf die Gefahr hin sein Leben und das von unschuldigen Beteiligten zu verletzen die Wahrheit sagen?

Wie schon gesagt, das kann ich so allgemein nicht beantworten. Es hängt davon ab, wie der Arzt den Patienten - seine Lebenssituation, seine Belastungsfähigkeit und sein Bewältigungspotential u.ä. - einschätzt; daran würde ich es neben medizinischen Fragen festmachen, denn darin zeigen sich ja gerade die besonderen Umstände.
So gibt es z.B. Menschen, die im Laufe eines Jahres zig-mal ÄrztInnen aufsuchen, vielleicht sogar operiert werden, und sie wissen dennoch nicht, woran sie erkrankt sind – sie wollen es auch nicht wissen! Ferner macht es einen Unterschied, ob man Facharzt in einer Klinik ist und den Patienten gerade erst kennengelernt hat, oder ein vertrauter Hausarzt, den ihn schon seit Jahren behandelt und einen Draht zu ihm gefunden hat.

Wahrheit an sich, allen voran eine, die Menschen zutiefst verunsichern und ängstigen kann, hat nach meinem Empfinden keinen hohen Stellenwert – sie ist nicht Selbstzweck. Sie erhält ihre Bedeutung immer erst in einem konkreten Kontext, und in diesem Zusammenhang ist es nötig, seine eigenen Motive, also die des Arztes, gewissenhaft zu prüfen. Wenn der Arzt selber beispielsweise intersexuell wäre, dann würde sich die gesamte Situation schon wieder anders darstellen.
Es geht hierbei auch nicht darum, ob jemandem die Wahrheit zustünde, sondern ob und aus welchen Grund man sie ihm vorenthält - das ist ein anderer Akzent!
Es ist auch nicht die Wahrheit an sich, die verletzt, sondern oftmals eine Lüge, die dahinter schlummert ("das sind nicht meine Kinder"). Es ist auch nicht die Wahrheit an sich, die große Ängste auslösen kann, sondern der Umstand, dass mit ihrer Kenntnis ein grundlegendes Selbstverständnis (Cis-Sexualität) erstmals in Frage gestellt wird.
Höchst bedenklich würde ich die Entscheidung des Arztes allerdings dann bewerten, wenn er sie aus einer Art Wahrheitsverpflichtung heraus gefällt hätte.

Der Beitrag wurde von Laura bearbeitet: 05.Sep.2004 - 18:29
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Beiträge in diesem Thread


Reply to this topicStart new topic
1 Besucherinnen lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Userinnen: 0)
0 Userinnen:

 



Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 16.05.2025 - 21:18