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> Ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz, zwischen Selbstbestimmungsrecht und Pers
Gilgamesch.Miner...
Beitrag 05.Sep.2004 - 00:40
Beitrag #1


Satansbraten
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Ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz
...zwischen Selbstbestimmungsrecht und Personenschutz

Nachdem die Datenschutzregelungen auf einer Seite verschärft und auf der anderen gelockert wurden, fiel mir an einer Stelle das Arzt- Patienten Verhältnis ins Auge. Informationen diesbezüglich haben ja manchmal seltsame Regelungen. So darf dir dein Arzt z.B. nicht ohne Grund, also frei heraus einfach so deine (eigene, wohlgemerkt!) Blutgruppe sagen. Die offizielle Begründung lautet- aus Datenschutzgründen.
Wieweit hat also der Mensch noch Recht auf seine eigenen Daten?

Auf der anderen Seite stehen auch Ärzte immer wieder vor menschlichen Entscheidungen, welche das eigentliche Aufgabenfeld übertreten.
Dann habe ich als Beispiel an anderer Stelle das Gewissensproblem eines Bekannten erfahren.
[Ich will hier nicht diesbezüglich wegen meines Bekannten diskutieren, er hat seine Entscheidung getroffen. Mich interessiert das Problem an sich, wie man damit umgehen kann- und wie ihr es seht. Mich jedenfalls hat die Situation lange beschäftigt.]
Ein Patient von ihm ist intersexuell- er kann also u.a. keine Kinder zeugen. Er ist aber verheiratet und hat 4 Kinder... Seine Intersexualität kam bei einer anderen Untersuchung zutage- er weiß nichts davon.
Nun- inwieweit darf ein Arzt in das Leben eines Patienten eingreifen? Auf der einen Seite stehen seine (wenn zwar nicht biologischen, aber gefühlsmäßigen) Kinder, seine Familie, die keinen unglücklichen Eindruck gemacht haben soll, auf der anderen Seite die Wahrheit, die sein Leben und sein Lebensverständnis im Grunde erschüttern wird. Man greift ja nicht nur in sein Leben, sondern auch in das von vier unbeteiligten Kindern ein.
Wo ist also der Grad zwischen „Recht“ auf Selbstbestimmung und Personenschutz?

Nachdenkliche Grüße, Gilgamesch
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Gilgamesch.Miner...
Beitrag 05.Sep.2004 - 18:45
Beitrag #2


Satansbraten
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QUOTE (Laura @ 05.Sep.2004 - 18:35)
QUOTE (minerva)
Aber dennoch halte ich gewisse Regelungen für menschenunwürdig. Wenn jemand den Arzt bittet, ihn zu untersuchen und Blutgruppe (die aber komischerweise bei Blutspenden dann wiederum frei heraus gesagt werden kann...), Geschlechtschromosomensatz o.a. zu sagen und dieser es aus sinnwidrigen Regelungen nicht unbedingt straffrei kann...

Das verstehe ich nun nicht! Welche sinnwidrige Regelung?
Vielleicht solltest du doch ein paar Takte dazu sagen, was sich da eigentlich zugetragen hat.

Hier rede ich von der allgemeinen (nicht das Beispiel) Regelung, die ich im Anfangsbeitrag als erstes angesprochen habe- die Verweigerung der Information der eigenen Blutgruppe. Ist also losgelöst vom Beispiel.
Also zum drittenmal (na immerhinh haben wir Verständigungsschwierigkeiten- wenigstens etwas, worüber wir diskutieren könnten... :lol: )- dein Arzt darf dir nicht einfach auch wenn du ihn fragst) diene Blutgruppe verraten. Aus "Datenschutzgründen"- er würde sich in der Tat damit strafbar machen. Wir reden hier von der eigenen Blutgruppe... Also das nenne ich eige nsinnwidrige Regelung- du wirst vor deinen eigenen daten geschützt- die gleichzeitig eine wichtige Rolle in deinem Leben spielen- was ist bei einem Unfall...

Der Beitrag wurde von Gilgamesch.Minerva-ath bearbeitet: 05.Sep.2004 - 18:45
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