lesbenforen.de

Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

> Bitte beachten

Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.

Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.


Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

> Ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz, zwischen Selbstbestimmungsrecht und Pers
Gilgamesch.Miner...
Beitrag 05.Sep.2004 - 00:40
Beitrag #1


Satansbraten
***********

Gruppe: Members
Beiträge: 550
Userin seit: 25.08.2004
Userinnen-Nr.: 55



Ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz
...zwischen Selbstbestimmungsrecht und Personenschutz

Nachdem die Datenschutzregelungen auf einer Seite verschärft und auf der anderen gelockert wurden, fiel mir an einer Stelle das Arzt- Patienten Verhältnis ins Auge. Informationen diesbezüglich haben ja manchmal seltsame Regelungen. So darf dir dein Arzt z.B. nicht ohne Grund, also frei heraus einfach so deine (eigene, wohlgemerkt!) Blutgruppe sagen. Die offizielle Begründung lautet- aus Datenschutzgründen.
Wieweit hat also der Mensch noch Recht auf seine eigenen Daten?

Auf der anderen Seite stehen auch Ärzte immer wieder vor menschlichen Entscheidungen, welche das eigentliche Aufgabenfeld übertreten.
Dann habe ich als Beispiel an anderer Stelle das Gewissensproblem eines Bekannten erfahren.
[Ich will hier nicht diesbezüglich wegen meines Bekannten diskutieren, er hat seine Entscheidung getroffen. Mich interessiert das Problem an sich, wie man damit umgehen kann- und wie ihr es seht. Mich jedenfalls hat die Situation lange beschäftigt.]
Ein Patient von ihm ist intersexuell- er kann also u.a. keine Kinder zeugen. Er ist aber verheiratet und hat 4 Kinder... Seine Intersexualität kam bei einer anderen Untersuchung zutage- er weiß nichts davon.
Nun- inwieweit darf ein Arzt in das Leben eines Patienten eingreifen? Auf der einen Seite stehen seine (wenn zwar nicht biologischen, aber gefühlsmäßigen) Kinder, seine Familie, die keinen unglücklichen Eindruck gemacht haben soll, auf der anderen Seite die Wahrheit, die sein Leben und sein Lebensverständnis im Grunde erschüttern wird. Man greift ja nicht nur in sein Leben, sondern auch in das von vier unbeteiligten Kindern ein.
Wo ist also der Grad zwischen „Recht“ auf Selbstbestimmung und Personenschutz?

Nachdenkliche Grüße, Gilgamesch
Go to the top of the page
 
+Quote Post
 
Start new topic
Antworten
Gilgamesch.Miner...
Beitrag 06.Sep.2004 - 21:23
Beitrag #2


Satansbraten
***********

Gruppe: Members
Beiträge: 550
Userin seit: 25.08.2004
Userinnen-Nr.: 55



Gut- habe mich nocheinmal richtig erkundigt und hatte tatsächlich etwas falsch verstanden- der Test einer Blutgruppenanalyse wird lediglich nicht von der Kasse getragen und der Patient muß die Untersuchung- also die Laborkosten selbst zahlen. (Wobei ich leider deren begründung nicht kenne, die mich allerdings interessieren würde, da dies eine wichtige Information in medizinischen Notfällen sein kann). Allerdings gab es wirklich einen Mediziner, der einer Patientin eben die Information ihrer Blutgruppe mit eben diesem Argument verweigert hatte. Insofern können auch Fachexperten sich mal täuschen :wink: .

Dennoch- auch wenn der Patient nun doch ein Recht auf seine eigenen Daten zu haben scheint- inwiefern weiß er über ihre Verwendung? Eben da sehe ich Probleme- wie weit seine Daten verwendet werden und wo sie überall gespeichert sind- da wird dem Einzelnen eben doch allzu oft Auskunft verwehrt- oder nur schwammig begründet. Zumindest weiß Otto-Inge-Hans-Schmalmüller sicherlich nicht, was wie und weshalb wo wie lange gespeichert wird... Und da sehe ich Probleme. Wir hatten die Thematik ähnlich bei der Diskussion um die Verwendung biometrischer Daten. Vielleicht kannst du @Grandes, als sich vorstellende Expertin, ein wenig dazu sagen, inwieweit die Richtlinien zur Speicherung privater Daten (biometrische Muster, wie auch Alltagsdaten- Kontoführung,etc...) sich inzwischen erstrecken und ob es auch Schlupflöcher und Grauzonen gibt.
Schließe mich zudem aber auch Lauras Fragen bezüglich der Rechtslae der Kinder an, das tät mich ebenfalls interessieren.

Der Beitrag wurde von Gilgamesch.Minerva-ath bearbeitet: 06.Sep.2004 - 21:23
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Beiträge in diesem Thread


Reply to this topicStart new topic
1 Besucherinnen lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Userinnen: 0)
0 Userinnen:

 



Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.09.2024 - 18:54